Der Bedarf nach einer adäquaten Antwort auf die Gesundheitsreformgesetze und sozialrechtlichen Änderungen ist insbesondere bei den gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Versicherungswirtschaft (Bürgerversicherung, Festpreise für Medizinprodukte, private Altersvorsorge etc.) rasant gestiegen.

 

Wir beraten und führen Prozesse zu folgenden Themen:

  • Haftung von Vorständen und Verwaltungsräten bei Krankenkassen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften
  • Versicherungsrechtliche Spezialfragen bei Sozialversicherungsträgern
  • Implikationen der Hartz IV-Gesetzgebung für die private Versicherungswirtschaft
  • Organisationsrechtliche Fragestellungen des SGB
  • Haushaltsrechtliche Anforderungen des SGB
  • Umlagestreitverfahren
  • Effektive Regressführung
  • Gestaltung von Schadenteilungsabkommen
  • Deckungsfragen der gesetzlichen Unfallversicherung.

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