"Das Gesetz wird die Verfolgungsintensität erhöhen"

Freitag, Oktober 30, 2015 Presseberichte

Bernd Guntermann gegenüber der Ärztezeitung  zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.

[...] "Es ist nicht das freie Belieben der Krankenkassen, ob sie mögliche Unregelmäßigkeiten anzeigen oder nicht", sagt Guntermann der "Ärzte Zeitung". Zwar werden die Ermittlungsbehörden den neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (Paragraf 299a Strafgesetzbuch) nur auf Antrag verfolgen.

Die Kassen haben also keine Pflicht zum Stellen eines Strafantrags. Gibt es einen Anfangsverdacht, steht dem Verzicht auf einen Strafantrag aber das Sozialgesetz entgegen. Denn er könnte als Verstoß gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewertet werden, erläutert der Rechtsanwalt.

Guntermann verweist darauf, dass die Kassen verpflichtet sind, Schäden von ihren Haushalten abzuwenden - etwa dadurch, dass Angehörige eines Heilberufs nach einer Verurteilung keine weiteren Schäden durch ein korruptes Verhalten anrichten können. [...]

Den vollständigen Artikel der Ärztezeitung finden Sie online unter www.aerztezeitung.de.

 

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