"Diese Argumentation stellt das Konzept der Vertrauensschadenversicherung auf den Kopf"

Mittwoch, Juli 13, 2016 Presseberichte

Dr. Fabian Herdter gegenüber dem Versicherungsmonitor zur Regulierung von Schäden durch "Fake President"-Fälle.

"[...] Zum einen berufen sie sich auf Paragraf 81, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes, in dem es um die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls geht, sagt Herdter. Die Unternehmen hätten es versäumt, Schäden durch interne Kontrollmechanismen und Überwachungsmaßnahmen zu verhindern. 'Das ist bei den Fällen, die uns vorliegen, die Standardargumentation', sagt Herdter. Die Versicherer wollen damit eine Quotelung des Schadens wegen grober Fahrlässigkeit erreichen. Das heißt,sie ersetzen nur einen Teil des Schadens. 'Wir haben bis zu 50 Prozent Abzüge gesehen', sagte Herdter. [...]

Der Anwalt kritisiert die Vorgehensweise der Versicherer. 'Wir halten die Anwendung des Paragrafen 81,Absatz 2 nicht für statthaft', sagte er. 'Diese Argumentation stellt das Konzept der Vertrauensschadenversicherung auf den Kopf.' Selbst bei funktionierenden Kontrollmechanismen seien Schäden durch Fake President-Fälle nicht komplett auszuschließen."

Den vollständigen Artikel vom 13. Juli 2016 (kostenpflichtig) finden Sie unter www.versicherungsmonitor.de 

 

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