„Kassen müssen im Zweifel Strafantrag stellen“

Freitag, Oktober 16, 2015 Presseberichte

Bernd Guntermann gegenüber dem Branchennachrichtendienst apotheke-adhoc zur Rolle der Sozialversicherungsträger in der geplanten Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.

[...] „Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für Sozialversicherungsträger aus gutem Grund ein explizites Antragsrecht vor“, so Guntermann. Schließlich seien es in der Regel Kranken- und Pflegekassen, die die Folgen von Korruption im Gesundheitswesen in Form höherer Kosten zu tragen hätten. Zudem seien die Strafverfolgungsbehörden auf die Mitwirkung der Sozialversicherungsträger angewiesen. Denn diesen lägen Daten vor, aus denen sich ein Anfangsverdacht auf Unregelmäßigkeiten ergeben könne, so der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt. [...]

Den vollständigen Bericht finden Sie online unter www.apotheke-adhoc.de

 

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