Regresswahrungs- und Mitwirkungsobliegenheit des Versicherungsnehmers nach § 86 Absatz 2 VVG – Überblick und Besonderheiten

Donnerstag, Februar 9, 2012 Veröffentlichungen

Beitrag von Christian Drave in Versicherungspraxis 2/2012

Versicherungsnehmer müssen in der Schadenversicherung gesetzliche Obliegenheiten beachten, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Sie sollten bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages die gesetzlichen Obliegenheiten im Blick haben und gegebenenfalls spezielle Vereinbarungen im Versicherungsvertrag treffen.

 

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