"Versicherer könnten sich Schäden vom Fahrer erstatten lassen"

Dienstag, September 9, 2014 Presseberichte

Dr. Fabian Herdter gegenüber der Wirtschaftswoche zu Fragen des Versicherungsschutzes von Fahrern und Fahrgästen des Taxikonkurrenten Uber.

Ob das Frankfurter Urteil den Versicherungsschutz beschneidet, wollte Uber nicht kommentieren. So oder so gilt: Fahrgäste von Uber sind versichert. „Ein Geschädigter hat immer einen Anspruch gegen die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung“, sagt Fabian Herdter, Experte für Versicherungsrecht bei der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm.

Ein Uber-Fahrer ist allerdings in einer heiklen Position: „Der Haftpflichtversicherer könnte mit Hinweis auf eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs versuchen, einen Schaden vom Fahrer erstatten zu lassen“, so Herdter. „Dann soll die Versicherung von Uber greifen.“ Ungeklärt sei aber, ob diese auch Vollkaskoschäden abdecke.

Den vollständigen Beitrag aus der Wirtschaftswoche 37/2014 vom 8. September 2014 finden Sie online unter wiwo.de.

 

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