Versicherung von Windparks: "Wer in den Anfangsjahren den Mund aufmacht, ist im Vorteil"

Mittwoch, Februar 1, 2017 Presseberichte

Christian Becker nahm gegenüber der Fachzeitschrift Erneuerbare Energien  zur Versicherung von Windparks Stellung.

"[...] Dieses Feld ist das Einsatzgebiet von Rechtsanwalt Christian Becker. Häufig nähmen individuelle Versicherungen bestimmte Gefahren vom Versicherungsschutz aus, warnt der in Düsseldorf ansässige Jurist. Auch wie viele Monate die Versicherung den Verdienstausfall eines infolge von Schäden abgeschalteten Windparks abdecke, sei beispielsweise genau zu planen. Außerdem stellten Versicherer die vorangegangene Abnutzung kaputter Bauteile mit Zeitwertabzügen in Rechnung, sagt Becker. Für Ersatzkomponenten gebe es dann nur den pro Betriebsjahr um fünf Prozent oder sogar mehr geminderten Einkaufspreis. Doch hätten Windparkbetreiber oft das Recht, geringere Abzüge durch den Nachweis guter Pflege durchzusetzen.

Ohnehin gelte: Bei sich verschlechternden ökonomischen Voraussetzungen im Verlauf der Betriebsjahre eines Windparks ließen sich Versicherungsverträge nachverhandeln. Um dafür auch eine gute Grundlage zu haben, heißt es laut Rechtsexperten Becker, bereits in frühen Jahren eventuell gegen ungünstige Passagen in den Versicherungsverträgen vorzugehen: 'Wer in den Anfangsjahren den Mund aufmacht, ist im Vorteil', sagt Becker."

Der vollständige Artikel zur Versicherung von Windparks erschien am 1. Februar 2017 in der Erneuerbare Energien 01/2017  (Link zum ePaper).

 

www.erneuerbareenergien.de