Mittwoch, März 6, 2013
Veröffentlichungen
Aufsatz von Christian Becker in Versicherungspraxis 03/2013
Verletzen Versicherungsnehmer Obliegenheiten, kann der Versicherer zur teilweisen oder sogar vollständigen Kürzung der Versicherungsleistung berechtigt sein.
Ist die Obliegenheitsverletzung allerdings weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich, so ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Kürzungen der Versicherungsleistung wegen Obliegenheitsverletzungen sollte der Versicherungsnehmer demnach stets kritisch hinterfragen und prüfen, ob ein so genannter Kausalitätsgegenbeweis möglich ist.
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