Wilhelm Rechtsanwälte

 
 
 
 
 
 
Aktuelles

Neue Pflichten und Risiken: EU-Lieferketten-Gesetz in der Analyse

Aktuelles

OLG Köln stärkt Versicherungs- nehmer in der D&O

Aktuelles

Verbandsklage: „Das kann die Versicherer empfindlich treffen“

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Wir sind der Ansprechpartner für Unternehmen und Entscheidungsträger in komplexen Fragen – hochspezialisiert, international vernetzt und lösungsorientiert.

Über uns

Unsere Sozietät ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und Haftung, Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht.

Lösungen für kritische Situationen

Wir beraten nationale und internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen, Investoren, Gesellschafter und Entscheidungsträger in kritischen Situationen – von der drohenden Inanspruchnahme über den Großschadenfall oder einen unerwarteten Gewinneinbruch bis hin zur Aufdeckung eines schwerwiegenden Rechtsverstoßes im Unternehmen.

Wir analysieren die jeweilige Situation und stellen ein Spezialistenteam zusammen. Als 2006 auf Versicherungsrecht spezialisierte Boutique gestartet, vereinen wir heute unter unserem Dach Expertise aus den Bereichen:

  • Schaden und Haftung
  • Konfliktlösung
  • Restrukturierung und Finanzierung
  • Wirtschaftsstrafrecht und Compliance

In zeitkritischen Mandaten arbeiten wir mit unserem eigenen Krisenmanagement-Tool CasePilot, der Online-Plattform zur Koordination und Kommunikation in Unternehmenskrisen.

Juristische Präzision und wirtschaftliches Verständnis

Unsere Rechtsanwälte hinterfragen die üblichen juristischen Standpunkte und gehen gedanklich neue, auch kontroverse Wege. Wir verbinden individuelle juristische Spezialisierung mit betriebswirtschaftlichem und technischem Know-how.

So finden wir pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für die Herausforderungen unserer Mandanten.

 

Einen Überblick über unsere Kanzlei und die Beratungsleistungen unserer Rechtsanwälte finden Sie hier zum Download.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Referenzen

Andere über uns:

Wettbewerber bescheinigen der Kanzlei, „sehr gut aufgestellt“ sowie „klar positioniert und gut“ zu sein.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 

„Das gesamte Team ist außergewöhnlich gut aufeinander eingespielt und vermittelt Kompetenz und Leistungsbereitschaft."

The Legal 500 Deutschland 

„The firm is always excellent, precise and very flexible,” enthuses a client. Another client highlights the team's „extraordinary skills in solving complex cases”.

Chambers Europe Guide 

 

 

 

 

 

 

 

 

International

Unsere Rechtsanwälte beraten grenzüberschreitend. Internationale Mandanten unterstützen wir beispielsweise in Haftungs- oder Versicherungsfällen, die deutschem Recht unterliegen, oder in Transaktionen mit deutschem Bezug. Wir beraten unter anderem auf Deutsch, Englisch, Russisch und Französisch.

Kooperationen weltweit

Unsere Sozietät arbeitet in internationalen Projekten mit den vom Mandanten gewählten Kanzleien vor Ort. Wir haben zudem Netzwerkpartner mit insgesamt mehr als 200 Rechtsanwälten unter anderem in Chicago, New York, London, Paris, Rom und Brüssel zur Lösung grenzüberschreitender Rechtsfragen und Konflikte.

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern unterstützen wir unsere Mandanten unter anderem bei

  • Verfahren vor Gerichten in den USA, UK und Kontinentaleuropa,
  • grenzüberschreitenden Haftungs- und Deckungsauseinandersetzungen,
  • der Optimierung internationaler Versicherungsprogramme,
  • Fragen des jeweiligen nationalen Gesellschafts-, Aufsichts- oder Kapitalmarktrechts,
  • rückversicherungsrechtlichen Streitigkeiten.

Gerne beraten wir Sie zur Auswahl der für Ihre Herausforderungen geeigneten Rechtsanwälte im Ausland und koordinieren das Mandat aus Deutschland.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Standorte

In Deutschland sind wir an zwei Standorten vertreten:

Büro Düsseldorf (Hauptsitz):

Wilhelm Rechtsanwälte DüsseldorfReichsstraße 43
40217 Düsseldorf
Tel: +49 (0) 211 . 68 77 46-0
Fax: +49 (0) 211 . 68 77 46-20

 

Büro Berlin:

Wilhelm Rechtsanwälte Berlin Fasanenstraße 65
10719 Berlin
Tel: +49 (0) 30 . 81 72 732-0
Fax: +49 (0) 30 . 81 72 732-20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Rechtsanwälte und Mitarbeiter bringen ihre individuelle Qualifikation, Erfahrung und Spezialisierung in einem persönlichkeitsstarken Team zusammen.

Anwälte und Berater

Dr. Mark Wilhelm - Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Mark Wilhelm, LL.M.

Lars Winkler - Rechtsanwalt für Prozessführung

Lars Winkler

Felix Schaefer - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Felix Schaefer

Dr. Fabian Herdter - Rechtsanwalt für D&O-Versicherung und Organhaftung

Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.

Dr. Friedrich Isenbart - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Organhaftung

Dr. Friedrich Isenbart

Magdalena Möhlenkamp

Magdalena Möhlenkamp

Tobias Wessel - Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Prozessführung

Tobias Wessel

Petra Ruf

Petra Ruf

Dr. David Ulrich

Dr. David Ulrich, LL.M.

Alicia Verdugo Morales

Alicia Verdugo Morales

Valerie Steinwachs

Valerie Steinwachs

Dr. Andreas Shell - Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Andreas Shell

Raimund Mallmann

Raimund Mallmann

Jem Schyma

Jem Schyma

Johannes Laiblin

Michael Rausch

Michael Rausch

Dr. Jürgen Wolters

Dr. Jürgen Wolters

Th. Christian Jurascheck - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Th. Christian Jurascheck

Dr. Bernd Guntermann

Christoph Manke

Christoph Manke

Dr. Mark Wilhelm, LL.M.

Dr. Mark Wilhelm - Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Mark Wilhelm

Rechtsanwalt
Master of Insurance Law
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Tel +49 (0)211 . 68 77 46-0
mark.wilhelm@wilhelm-rae.de

Dr. Mark Wilhelm ist spezialisiert auf Versicherung, Rückversicherung und Haftung. Er berät national und international tätige Unternehmen und Konzerne, Rückversicherer und Sozialversicherungsträger zu Haftungs- und Deckungsfragen. Den Managern der Unternehmen steht er mit seinem juristischen Rat wie auch mit strategischen und taktischen Überlegungen zur Seite.

Schwerpunkte seiner Beratung legt Dr. Mark Wilhelm auf Haftung, Deckung und Gestaltung.

Haftung

  • Strategische und taktische Beratung bei substantiellen Managemententscheidungen
  • Vorbeugung und Absicherung gegen Haftungsfallen für Unternehmen und ihre Manager
  • Verteidigung und Inanspruchnahmen von Managern
  • Koordination von komplexen, multikausalen Haftungsfällen

Deckung

  • Deckungsauseinandersetzungen der Industrieversicherung
  • Fragen der D&O-Versicherung
  • Supervision / coverage counsel internationaler Auseinandersetzungen für Rückversicherer
  • Run off von Versicherungsbeständen

Gestaltung / Entwicklung

  • Entwicklung von Versicherungsprodukten für Spezialrisiken
  • Gestaltung von Versicherungsverträgen
  • Gruppenversicherungsverträge
  • Finanzrückversicherung, ART, alternative Finanzierungen

Dr. Mark Wilhelm war mehrere Jahre bei einer internationalen Sozietät tätig. Im Frühjahr 2006 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Lars Winkler die Sozietät Wilhelm. Im Rahmen eines Postgraduiertenstudiengangs Versicherungsrecht erlangte er den "Master of Insurance Law - LL.M.". Er ist zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Dr. Mark Wilhelm ist als Berater im Bereich des "Verhandelns" tätig. Er hält Seminare und Vorträge zu diesem Thema und veröffentlichte das Buch "Verhandeln im Schadenfall". 

Empfehlungen

Häufig empfohlen im Versicherungsrecht  (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/10 bis heute)

„Hochqualifiziert und erfahren“  (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/15)

„Für seine ‘umfassenden Rechtskenntnisse, schnelle Auffassungsgabe und Praxisbezogenheit’ empfohlen" (Legal 500 Deutschland 2016)

„Known for his experience in D&O and coverage matters. Sources commend his negotiating ability."  (Chambers Europe 2016)

Leading Lawyer in Insurance and Reinsurance Germany  (Expert Guides 2015)

 

Die Authentizität des Beraters ist das Fundament für seine Qualität.

Aktuelle Veröffentlichungen

Lars Winkler

Lars Winkler - Rechtsanwalt für Prozessführung

Lars Winkler

Rechtsanwalt

Tel +49 (0)211 . 68 77 46-0
lars.winkler@wilhelm-rae.de

Lars Winkler leitet das Litigation-Team bei Wilhelm Rechtsanwälte. Er vertritt Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Entscheidungsträger zur Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen wie Versicherungsleistungen oder Schadensersatzforderungen.

Ziel der Parteivertretung durch unser Litigation-Team ist stets die pragmatische außergerichtliche Streitbeilegung. Oftmals ist eine gerichtliche Klärung aber nicht vermeidbar. Mandanten profitieren dabei von Lars Winklers prozesstaktischer Erfahrung und fachlichen Expertise im Haftungs- und Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht.

Prozessführung

  • Vertretung in Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsverfahren, insbesondere im Haftungsrecht und Versicherungsrecht
  • Vertretung in Berufungsverfahren und (soweit zulässig) Vertretung und Beratung in Revisionsverfahren inkl. Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
  • Vertretung vor Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit

Haftungsrecht

  • Verteidigung und Inanspruchnahme von Managern und Organen
  • Haftungsrechtliche und dienstvertragliche bzw. arbeitsrechtliche Beratung in gesellschaftsrechtlichen Krisensituationen
  • Produkthaftungsrecht und Produktversicherungsrecht
  • Darlegung und Geltendmachung von Schäden (juristische und betriebswirtschaftliche Schadendarlegung)

Streitbeilegung in weiteren Bereichen

  • Vertretung von Konzernen, Mittelständlern und Körperschaften in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts inkl. Personalvertretungsrecht (Fusionen, Teilbetriebsstillegungen, § 613a BGB)
  • Vertretung von Sozialversicherungsträgern in Auseinandersetzungen mit Dritten 
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen, Körperschaften, Organen und leitenden Angestellten in allen Verfahren des individuellen Arbeitsrechtes

Lars Winkler war mehrere Jahre bei einer mittelständischen Sozietät tätig, zuletzt als Partner. Im Frühjahr 2006 gründeten Dr. Mark Wilhelm und er die Sozietät Wilhelm Rechtsanwälte. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

2012 zeichnete das Fachmagazin InvestGazeta den von Lars Winkler und Dr. Isenbart begleiteten Erwerb der ehemaligen Commerzbank-Tochter PJSC Bank Forum mit dem „Ukrainian Banker Award: M&A Deal of the Year“ aus.

Empfehlungen

Häufig empfohlen im Versicherungsrecht  (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien seit 2013)

„Harter Gegner in Prozessen“  (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/15)

„Sehr gutes Verständnis für technisch schwierige Sachverhalte und deren Übersetzung ans Gericht" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2015/16)

„Kompetent und unaufgeregt" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19)

„Ausgewiesene Expertise im Versicherungsrecht", „hohe Sozialkompetenz und sind sehr serviceorientiert" (Legal 500 Deutschland 2021)

„Arbeitet ‘sehr strukturiert und analytisch’" (Legal 500 Deutschland 2016)

Empfohlen im Bereich „Prozessführung“  (Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte" seit 2016")

 

Es ist so leicht, andere, und so schwierig, sich selbst zu belehren. (Oscar Wilde)

Aktuelle Veröffentlichungen

Felix Schaefer

Felix Schaefer - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Felix Schaefer

Rechtsanwalt

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-0
felix.schaefer@wilhelm-rae.de

Felix Schaefer ist spezialisiert auf Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Er berät Unternehmen und Entscheidungsträger in kritischen Situationen, beispielsweise bei drohender Insolvenz oder gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungsprojekten. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen der Finanzwirtschaft.

Beratung

  • Beratung des Managements bei richtungweisenden Entscheidungen zur Abwendung von Ertrags- oder Liquiditätskrisen
  • Insolvenzrechtliche Beratung
  • Kapitalmarktrechtliche Beratung

Gestaltung

  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltung konzerninterner Umstrukturierungen
  • Entwicklung von Sanierungskonzepten
  • Gestaltung von Fusionen, Übernahmen und Joint-Ventures

Vor seinem Wechsel zu Wilhelm Rechtsanwälte war Felix Schaefer mehrere Jahre als Partner für eine internationale Großkanzlei tätig.

Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.

Dr. Fabian Herdter - Rechtsanwalt für D&O-Versicherung und Organhaftung

Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.

Rechtsanwalt
Master of European and International Business Laws

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-50
fabian.herdter@wilhelm-rae.de

Dr. Fabian Herdter ist spezialisiert auf Versicherung, Rückversicherung und Haftung.

Im Fokus seiner Tätigkeit stehen die Abwehr oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und die Vertretung von Mandanten in Deckungsstreitigkeiten, insbesondere im Bereich der D&O-Versicherung und der Vertrauensschadenversicherung.

Daneben berät Dr. Fabian Herdter Mandanten bei der Gestaltung und rechtlichen Prüfung von Versicherungsprogrammen sowie in Fragen der Konzeption und Optimierung von Gruppenversicherungen.

Haftung und Deckung

  • Beratung von Managern und Aufsichtsräten bei (drohender) Inanspruchnahme
  • Gerichtliche Vertretung von Managern und Aufsichtsräten in Haftpflichtfragen
  • Durchsetzung von Deckungsansprüchen auf Unternehmensseite
  • Verteidigung von Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche sowie Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den Betriebshaftpflicht-Versicherer
  • Beratung von Rückversicherern in Deckungsfragen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen

Versicherungsprogramme und -verträge

  • Prüfung und Optimierung internationaler Konzern- Versicherungsprogramme
  • Aufzeigen von Deckungslücken in Layer-Versicherungsprogrammen
  • Abstimmung von Grunddeckung mit den Exzedenten (Anpassung der Versicherungsbedingungen)
  • Optimierung von Mitversicherungslösungen
  • Gestaltung von Versicherungs- sowie von Rückversicherungsverträgen
  • Prüfung und Optimierung von Versicherungsbedingungen

Gruppenversicherung

  • Konzeption von unternehmenseigenen Gruppenversicherungsmodellen
  • Überprüfung bestehender Gruppenversicherungsverträge (Haftungsrisiken, steuerliche Aspekte, Optimierungsmöglichkeiten)

Dr. Fabian Herdter promovierte als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Versicherungsrecht im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main über die Ausgestaltung von Gruppenversicherungsverträgen. Als Dozent hielt er für die Université Lumière Lyon und die Fernuniversität Hagen Vorlesungen.

Dr. Fabian Herdter erlangte einen Master im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht (LL.M. Eur.). Er spricht verhandlungssicher Englisch und Französisch. Vor seiner Tätigkeit für Wilhelm Rechtsanwälte war er mehrere Jahre als Anwalt in der Praxisgruppe Versicherungs- / Rückversicherungsrecht einer deutschen Großkanzlei tätig.

Empfehlungen

Häufig empfohlen im Versicherungsrecht  (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien seit 2015)

Empfohlen im Versicherungsrecht: „Analytisch hervorragend" , „ausgewiesene Expertise im Versicherungsrecht", „hohe Sozialkompetenz und sehr serviceorientiert"  (Legal 500 Deutschland seit 2017)

Führender Anwalt im Versicherungsrecht (Chambers Europe Guide seit 2020)

Gelistet unter "Deutschlands Besten Anwälten" (Handelsblatt) im Versicherungsrecht

Aktuelle Veröffentlichungen

Dr. Friedrich Isenbart

Dr. Friedrich Isenbart - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Organhaftung

Dr. Friedrich Isenbart

Rechtsanwalt

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-21
friedrich.isenbart@wilhelm-rae.de


 

Dr. Friedrich Isenbart ist spezialisiert auf Gesellschaftsrecht, Compliance, Aufsichts- und Rückversicherungsrecht.

Dr. Friedrich Isenbart berät zu national und grenzüberschreitenden Transaktionen (Asset und Share Deals) sowie kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen Fragen. Er verfügt über besondere Erfahrung bei Transaktionen in der Finanzbranche.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Beratung legt Dr. Friedrich Isenbart auf die Bereiche Compliance und Organisation von Gesellschaften. Er berät Mandanten zur Optimierung interner Prozesse und Strukturen sowie zum Aufbau effektiver Compliance-Systeme.

Ferner begleitet Dr. Friedrich Isenbart regelmäßig Rückversicherer bei großen, nationalen wie internationalen Haftungsverfahren (Litigation Monitoring) und berät zu rückversicherungsrechtlichen Deckungsfragen.

Transaktionen

  • Nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktion sowie Private Equity-Beteiligungen
  • Restrukturierungen
  • Asset Deals (insbes. Immobilien- und Darlehensportfolien)

Compliance

  • Analyse und Optimierung von Prozessen und Organisationsstrukturen
  • Entwurf von Compliance-Systemen und Beratung bei der Umsetzung
  • Beratung zu Einzelfragen branchenspezifischer Compliance-Anforderungen

Aufsichts- und Kapitalmarktrecht

  • Beratung zu Solvency II
  • Kapitalmarktrecht (insbes. Wertpapierhandelsrecht, MiFID II)
  • Aufsichtsrechtliche Begleitung von Transaktionen in den Bereichen Banken und Versicherungen

Rückversicherung

  • Begleitung von großen, nationalen und internationalen Haftungsverfahren (Litigation Montoring)
  • Beratung zu deckungsrechtlichen Fragen
  • Aufsichtsrechtliche Beratung

Dr. Friedrich Isenbart war mehrere Jahre bei einer internationalen Großkanzlei in den Bereichen Corporate und Restrukturierung sowie in einer führenden deutschen, auf Bankrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Er studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück, Paris und Lausanne.

2014 erhielt Dr. Friedrich Isenbart für Wilhelm Rechtsanwälte den „Financial Business Award“ und 2015 den „Law Award“ (beides in der Kategorie Private Equity) des britischen Fachmagazins Finance Monthly. 2012 zeichnete die Fachzeitschrift InvestGazeta den von Lars Winkler und Dr. Friedrich Isenbart begleiteten Erwerb der ehemaligen Commerzbank-Tochter PJSC Bank Forum mit dem „Ukrainian Banker Award: M&A Deal of the Year“ aus.

Dr. Friedrich Isenbart veröffentlicht regelmäßig zu gesellschafts-, aufsichts- und rückversicherungsrechtlichen Themen. Neben der unten aufgelisteten Auswahl jüngerer Aufsätze bearbeitete er unter anderem das Kapitel „Anforderungen an Leitungsorgane und deren Mitglieder“ in dem Buch „MiFID II und MiFIR – Umsetzung in der Bankpraxis“ und die Kommentierung zu § 43 GmbHG (Haftung der Geschäftsführer) im GmbHG Online-Kommentar.

Aktuelle Veröffentlichungen

Magdalena Möhlenkamp

Magdalena Möhlenkamp

Magdalena Möhlenkamp

Rechtsanwältin
Zertifizierter Compliance-Officer

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-57
magdalena.moehlenkamp@wilhelm-rae.de

Magdalena Möhlenkamp berät Unternehmen und Entscheidungsträger zu Fragen des Gesellschafts- und Haftungsrechts.

Einen Schwerpunkt ihrer Beratung legt Magdalena Möhlenkamp auf das Risikomanagement sowie die Gestaltung von Compliance-Systemen. Magdalena Möhlenkamp berät Unternehmen und Entscheidungsträger zur Minimierung von Haftungsrisiken, beispielsweise im Rahmen von Transaktionen und Investments oder in Krisensituationen des Unternehmens. Hierbei berücksichtigt sie insolvenz- und versicherungsrechtliche Fragestellungen.

Gesellschaftsrecht

  • Beratung von Unternehmen und Entscheidungsträgern zu gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen sowie Private Equity-Beteiligungen
  • Restrukturierung und Sanierung

Compliance

  • Analyse und Optimierung von Prozessen und Organisationsstrukturen
  • Entwurf von Compliance-Systemen und Beratung bei der Umsetzung
  • Aufsichtsrechtliche Beratung

Haftung

  • Beratung von Managern und Aufsichtsräten zu persönlichen und unternehmerischen Haftungspotenzialen sowie zum D&O-Deckungsschutz
  • Beratung von Entscheidungsträgern bei (drohender) Inanspruchnahme auf Schadenersatz
  • Durchsetzung von Deckungsansprüchen auf Unternehmensseite

Magdalena Möhlenkamp studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie absolvierte eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) in Englisch. Während ihrer Referendarzeit arbeitete sie in einer führenden Wirtschaftskanzlei zum Schaden- und Haftungsrecht in New York City. Sie absolvierte zudem an der Universität Münster den Zertifikatslehrgang zum Compliance-Officer.

Magdalena ist stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC).

 

Tobias Wessel

Tobias Wessel - Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Prozessführung

Tobias Wessel

Rechtsanwalt

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-29
tobias.wessel@wilhelm-rae.de

Tobias Wessel vertritt Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen, insbesondere im Bereich des Sachversicherungsrecht.

Mit seiner Erfahrung in der Prozessführung und außergerichtlichen Konfliktlösung setzt Tobias Wessel unter anderem Schadensersatz-, Regress- und Deckungsansprüche durch oder wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Einen besonderen Schwerpunkt legt er auf die Beratung zur Sachversicherung und Technischen Versicherung. So vertritt er regelmäßig versicherte Unternehmen gegen Versicherer zur Durchsetzung von Ansprüchen u.a. aus Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.

Tobias Wessel berät Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen, Bedingungswerken oder Satzungen. Er identifiziert potentiell konfliktträchtige Aspekte und berät zur Risikovermeidung.

Prozessführung und Streitbeilegung

  • Vertretung in Gerichtsverfahren
  • Durchsetzung von Ansprüchen (zum Beispiel auf Schadenersatz oder Versicherungsleistung)
  • Außergerichtliche Vertretung und Vergleichsverhandlung zur Streitbeilegung

Sachversicherung

  • Durchsetzung von Versicherungsansprüchen aus Sach- und Technischen Versicherungen, z.B. Maschinenversicherung, Feuerversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Montageversicherung
  • Darlegung von Schäden durch Produktionsstopps, Störfälle und verspätete Inbetriebnahme (z.B. von Kraftwerken oder Produktionsanlagen)
  • Beratung zur Gestaltung von Versicherungsverträgen für Industrie und Bauwirtschaft

Tobias Wessel studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Er publiziert regelmäßig zu ausgewählten Fragen der Sachversicherung.

Referenzen

Empfohlen im Versicherungsrecht (Legal 500 Deutschland 2021)

Aktuelle Veröffentlichungen

Petra Ruf

Petra Ruf

Petra Ruf

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel + 49 (0) 30 . 81 72 732-80
petra.ruf@wilhelm-rae.de

Petra Ruf berät am Berliner Standort unserer Sozietät Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Ihr Fokus liegt auf der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Streitbeilegung. Sie verfügt über langjährige Prozesserfahrung und Expertise in der pragmatischen Konfliktlösung. Insbesondere zur Prospekthaftung sowie Berufshaftung führte sie bundesweit eine große Zahl erfolgreicher Verfahren vor Landes- und Oberlandesgerichten.

Versicherungsrechtlich berät sie Versicherungsnehmer unter anderem zu Ansprüchen aus gewerblichen Haftpflichtversicherungen und Sachversicherungen, etwa im Zusammenhang mit Montage- und Anlagenbauprojekten unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren.

Haftung und Versicherung

  • Bewertung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen u.a. gegen Geschäftsführer, Berater und Gesellschaften 
  • Beratung und Vertretung in deckungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Industrieversicherern (Sach- und Haftpflichtversicherungen), unter anderem zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Bauleistungs- und Montageversicherungen oder auch Betriebsunterbrechungsversicherungen

Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Haftungsrechtliche Beratung zu Anlagemodellen und Kapitalmarktinstrumenten
  • Haftungsabwehr im Zusammenhang mit Anlegerklagen/KapMuG-Verfahren

Petra Ruf ist Fachanwältin für Versicherungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Vor ihrem Einstieg bei WILHELM arbeitete sie mehr als 10 Jahre in mittelständischen Sozietäten und führte dort kapitalmarktrechtliche und versicherungsrechtliche Verfahren. 

 

Dr. David Ulrich, LL.M.

Dr. David Ulrich

Dr. David Ulrich, , LL.M. (Kent)

Rechtsanwalt

Tel + 49 (0) 30 . 81 72 732-40
david.ulrich@wilhelm-rae.de

Dr. David Ulrich berät als Teil unseres Berliner Teams Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht.

Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Organhaftung und der D&O-Versicherung. Entscheidungsträger vertritt er bei der Abwehr von Haftungsansprüchen sowie in Deckungsauseinandersetzungen gegenüber dem D&O-Versicherer. In diesem Zusammenhang berät er betroffene Manager auch zu Fragen des Strafrechtsschutzes und im Settlement-Verfahren des Bundeskartellamts. Außerdem bewertet Dr. David Ulrich im Auftrag von Unternehmen mögliche Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Entscheidungsträger und berät Unternehmen bei der effizienten Schadensabwicklung.

Einen weiteren Schwerpunkt legt David auf die Cyberversicherung. Er berät geschädigte Unternehmen nach Schadenfällen wie Ransomware-Attacken zur Kompensation von Wiederherstellungskosten sowie Ertragsausfällen und vertritt Versicherungsnehmer gegen Cyber-Versicherer in der Schadenregulierung.

David verfügt zudem über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Compliance. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er bei internationalen Großkanzleien in den Bereichen „Internal Investigations“ sowie Kartellrecht tätig und in diesem Rahmen beteiligt an Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt ebenso wie an der bis dato größten Kartellschadensersatzklage in Deutschland.

Haftung

  • Verteidigung sowie Inanspruchnahme von Managern auf Schadensersatz
  • Beratung von Unternehmen zu Handlungsoptionen nach Vermögensschadenfällen und Compliance-Vorfällen
  • Verteidigung von Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche sowie Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den Betriebshaftpflicht-Versicherer
  • Beratung zu Fragen des Kartellschadensersatzes sowie zu wettbewerbsrechtlichen Risiken und zur kartellrechtlichen Compliance

Versicherung

  • Beratung von Entscheidungsträger zu Fragen der D&O- sowie Strafrechtsschutzversicherung
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Cyber-Versicherer & Betreuung bei Cyberschäden
  • Durchsetzung von Ansprüchen insbesondere aus Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherungen

David promovierte an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zum Thema "Die direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers". Er hält einen Master in European and International Commercial Law der University of Kent.

 

Aktuelle Veröffentlichungen

Alicia Verdugo Morales

Alicia Verdugo Morales

Alicia Verdugo Morales

Rechtsanwältin

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-28
alicia.verdugo-morales@wilhelm-rae.de

Alicia Verdugo Morales berät unsere Mandanten zum Versicherungsrecht und Haftungsrecht. Regelmäßig klärt sie Schadensersatz- oder Deckungsfragen im Zusammenhang mit Organhaftungs- und Vertrauensschadenfällen. Hierbei bringt sie auch ihre straf- und arbeitsrechtliche Expertise ein, um beispielsweise nach Betrugs- oder Untreue-Fällen koordiniert auf allen Ebenen gegen Schädiger und Verantwortliche vorgehen zu können.

Unternehmen sowie deren Versicherungsmakler berät sie zudem zur Gestaltung von konzernübergreifenden Versicherungskonzepten und zur Strukturierung des Versicherungseinkaufs. 

Versicherung und Haftung

  • Begutachtung von Versicherungsansprüchen u.a. unter D&O- und VSV- sowie Strafrechtsschutz-Versicherungsverträgen
  • Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen 
  • Prüfung und Gestaltung von Versicherungsprogrammen und Einzelpolicen

Strafrecht

  • Unterstützung von Unternehmen bei der Aufarbeitung von Compliance-Vorfällen
  • Stellen von Strafanzeigen gegen Schädiger, Koordination der Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden

Arbeitsrecht

  • Beratung von Unternehmen zu arbeitsrechtlichen Fragen
  • Arbeitsrechtliche Beratung von Entscheidungsträgern im Rahmen von Vertrauensschäden und Organhaftungsfällen

Alicia Verdugo Morales studierte Rechtswissenschaften in Tübingen. Vor ihrer Vereidigung als Rechtsanwältin war sie bereits zwei Jahre bei WILHELM als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Referendarin in die Bearbeitung von Großschadenfällen eingebunden. Daneben arbeitete sie während ihrer Wahlstation in der Bundeszentrale eines führenden Arbeitnehmerverbands und absolvierte Praktika in renommierten Strafrechtskanzleien. Sie spricht Englisch, Französisch und Spanisch.

 

Valerie Steinwachs

Valerie Steinwachs

Valerie Steinwachs

Rechtsanwältin

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-14
valerie.steinwachs@wilhelm-rae.de

Valerie Steinwachs ist spezialisiert auf Sachversicherung, Produkthaftung und Produkthaftpflichtversicherung.

Mandanten berät sie bei der Begutachtung von Produkthaftungsfragen im Zusammenhang mit der Herstellung, Abnahme oder Weiterverarbeitung fehlerhafter Produkte. Sie unterstützt Hersteller und Abnehmer bei der Abwehr oder Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen und berät zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Rückrufaktionen. Gegenüber Versicherern setzt Valerie Steinwachs Ansprüche aus Produkthaftpflichtversicherungen sowie aus Rückrufkostenversicherungen durch.

Nach industriellen Schadenfällen wie Fabrikbränden, Explosionen oder Elementarschäden prüft sie deckungsrechtliche Fragen und macht für unsere Mandanten Ansprüche etwa aus Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungen, Maschinenversicherungen oder Montageversicherungen geltend.

Einen weiteren Schwerpunkt legt Valerie auf die Cyberversicherung. Sie berät geschädigte Unternehmen nach Schadenfällen wie Ransomware-Attacken zur Kompensation von Wiederherstellungskosten sowie Ertragsausfällen und vertritt Versicherungsnehmer gegen Cyber-Versicherer in der Schadenregulierung.

Sachversicherung:

  • Versicherungsrechtliche Begutachtung von Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallschäden und Sachschäden
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Cyber-Versicherer und Betreuung bei Cyberschäden 
  • Beratung zu kritischen Klauseln und der Vertragsgestaltung in der Technischen Versicherung und weiteren Industrieversicherungen
  • Vertretung industrieller Versicherungsnehmer in der Schadenregulierung gegenüber dem Versicherer

Produkthaftung und Produkthaftpflichtversicherung:

  • Abwehr von Produkthaftungsansprüchen aufgrund vermeintlich fehlerhafter Erzeugnisse
  • Regresswahrung und -führung gegen Dritte (z.B. Lieferanten)
  • Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen aus Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenpolicen

Valerie Steinwachs ist praktisch an den Schauplätzen großer Industrieschadenfälle groß geworden: Schon als Kind begleitete sie ihren Vater, einen Industrieversicherungsmakler, bei der Begehung von Schadenorten. Auch bei der Wahl ihres Studienschwerpunkts und der anschließenden Ausbildung blieb sie ihrem Interesse für die Industrieversicherung treu:

Im Rahmen ihres Referendariats im Foreign Claims Department des Industrieversicherers HDI in Chicago bearbeitete sie Großschadenfälle ausländischer Unternehmen in den USA (mit dem Schwerpunkt auf Product Liability). Auch für unsere Sozietät war sie im Referendariat in der Schadenregulierung tätig.

Valerie Steinwachs hat sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft und wuchs zweisprachig auf. Sie lebte während ihres Studiums zwei Jahre in Frankreich, wo sie im Europäischen Parlament tätig war, und spricht fließend Französisch.

Dr. Andreas Shell

Dr. Andreas Shell - Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Andreas Shell

Rechtsanwalt / Of Counsel

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-0
andreas.shell@wilhelm-rae.de

Als ehemaliger Global Head of Claims eines der weltweit größten Industrieversicherer ist Dr. Andreas Shell einer der führenden Sachversicherungs-Experten in Deutschland. Auf Grundlage seiner mehr als 25-jährigen Erfahrung in der Industrieversicherung berät Dr. Andreas Shell Rückversicherer sowie versicherte Unternehmen in der Schadenregulierung sowie zu versicherungsrechtlichen Fragen.

Beratung der Versicherungsnehmer

  • Beratung in der Großschadenregulierung, insbesondere in der Kommunikation mit dem Versicherer und der Aufbereitung der Schadenpositionen
  • Vertretung in Verhandlungen mit Versicherern sowie vor internationalen Schiedsgerichten
  • Vorvertragliche Beratung zur individuellen Risikosituation und optimierten Gestaltung von Sachversicherungsverträgen

Rückversicherungsrechtliche Beratung

  • Schadenbegutachtung als externer Claims Control Counsel im Bereich der mittleren Schäden und Großschäden
  • Beratung zur kostenoptimierten Schadenabwicklung und realitätsnahen Reservenbildung
  • Parteivertretung in (rück-)versicherungsrechtlichen Schiedsverfahren

Dr. Andreas Shell verantwortete als Leiter des Fachbereichs Sachschäden von Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) langjährig die Regulierung weltweiter Großschäden. Unter anderem koordinierte er die spartenübergreifende Schadenregulierung nach dem 11. September 2001. Besondere Schwerpunkte seiner Expertise liegen auf den Themen Sach, Energie und Technische Versicherungen.

Durch seine Erfahrung in der Verhandlungsführung auf Seiten der Versicherungswirtschaft kennt Dr. Andreas Shell die Argumentationslinien und Entscheidungsprozesse der Versicherer und ist so in der Lage, Industriemandanten im Schadenfall optimal zu begleiten.

Dr. Andreas Shell spricht fließend Englisch, Französisch und Italienisch.

 

Auszeichnungen und Empfehlungen

Gelistet unter "Deutschlands Besten Anwälten" (Handelsblatt) im Versicherungsrecht

Empfohlen im Versicherungsrecht (The Legal 500 Deutschland)

Raimund Mallmann

Raimund Mallmann

Raimund Mallmann

Rechtsanwalt

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-34
raimund.mallmann@wilhelm-rae.de

Raimund Mallmann berät unsere Mandanten unter anderem zur Konfliktlösung in haftungs- und versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Vertretung von Entscheidungsträgern zur Abwehr von Schadensersatzforderungen. Dabei profitieren unsere Mandanten von seiner zusätzlichen gesellschaftsrechtlichen Expertise, die er als langjähriger Mitarbeiter einer auf das Gesellschafts- sowie Steuerrecht spezialisierten Kanzlei gewinnen konnte.

Haftungsabwehr

  • Verteidigung von Managern gegen Organhaftungsansprüche, aktuell beispielsweise im Zusammenhang mit dem Hypo-Real-Estate-Komplex
  • Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Aspekten und Fragen des Dienstvertragsrechts im Rahmen der möglichen Organhaftung

Versicherungsrecht

  • Vertretung von Unternehmen gegen Versicherer zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebsschließungsversicherungen
  • Begutachtung von Deckungsansprüchen u.a. aus Industrieversicherungen und Personenversicherungen

Raimund Mallmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Sevilla. Er spricht Englisch und Spanisch fließend.

 

Aktuelle Veröffentlichungen

Jem Schyma

Jem Schyma

Jem Schyma

Rechtsanwalt

Tel + 49 (0) 30 . 8172732-10
jem.schyma@wilhelm-rae.de

Rechtsanwalt Jem Schyma betreut an unserem Berliner Standort Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht. Einen Schwerpunkt seiner Beratung legt er auf Sach- und Technische Versicherung sowie Betriebsunterbrechungen.

Nach Schadenfällen unterstützt er Versicherungsnehmer mit dem Ziel der schnellen Abwicklung des Schadens unter anderem bei der Einhaltung von Obliegenheiten und der reibungslosen Kommunikation mit dem Versicherer. Er prüft Fragen des Versicherungsschutzes, begleitet Sachverständigenverfahren und vertritt Mandanten in Streitfragen gegenüber dem Versicherer.

Auch in Produkthaftungsfällen bringt Jem Schyma sein versicherungsrechtliches und technisches Knowhow zur Klärung von Haftungs- und Deckungsfragen produzierender Unternehmen ein – etwa, um Schadensersatzansprüche Dritter abzuwehren oder zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherungen.

Sach- und Technische Versicherungen

  • Sachverhaltsaufklärung und Koordination von Sachverständigenverfahren nach Großschadenfällen
  • Bewertung von versicherungsrechtlichen Fragen bspw. zu Obliegenheitsverletzungen, zum Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder zur Wirksamkeit von Ausschlüssen und anderer Klauseln
  • Verhandlung und Prozessführung zur Durchsetzung von Versicherungsansprüchen

Produkthaftung

  • Beratung von Herstellern und Abnehmern beim Verdacht des Inverkehrbringens fehlerhafter Produkte
  • Abwehr oder Durchsetzung von Haftungsansprüchen
  • Lösung von deckungsrechtlichen Problemen in der Produkthaftpflicht

Jem studierte an der Humboldt Universität Berlin Rechtswissenschaften und absolvierte neben seiner Anwaltstätigkeit einen Master im Versicherungsrecht an der TH Köln. Zudem veröffentlicht er in einer eigenen Kolumne im FOCUS Money zusammen mit Raimund Mallmann regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen versicherungsrechtlichen Fragestellungen. Jem spricht Englisch und Französisch.

 

Aktuelle Veröffentlichungen

Johannes Laiblin

Johannes Laiblin

Rechtsanwalt

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-0
johannes.laiblin@wilhelm-rae.de

Johannes Laiblin steht unseren Mandanten beratend in versicherungsrechtlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite:

Versicherungsrecht

  • Begutachtung von Versicherungsbedingungen nach Sach- und Haftpflichtschäden
  • Streitbeilegung in deckungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer

Gesellschaftsrecht

  • Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, Gründungen, Formwechseln, Fusionen etc.
  • Begutachtung von Haftungsansprüchen gegen aktuelle oder ehemalige Geschäftsführer

Johannes Laiblin studierte Rechtswissenschaften im Kombinationsstudiengang „Unternehmensjurist LL.B.“ an der Universität Mannheim. Während des Studiums arbeitete er in einer internationalen Großkanzlei und konnte in der Begleitung von Infrastruktur-Projekten (z.B. Gestaltung von Public-Private-Partnerships) sowie im Bereich Compliance (hier insbesondere in der Unterstützung interner Untersuchungen) Erfahrungen sammeln.

Während seines Referendariats war Johannes Laiblin unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter in unserer Sozietät tätig und unterstützte bei der Lösung versicherungsvertraglicher Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang publizierte er auch zu Fragen der Betriebsschließungsversicherung in der Zeitschrift VersR.

 

Michael Rausch

Michael Rausch

Patentanwalt, Dipl.-Ing., Of Counsel

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-0
Mobil +49 (0) 172 2009370
michael.rausch@wilhelm-rae.de

Als Teil unserer Praxisgruppe Corporate & Compliance berät unser Of Counsel und Patentanwalt Dipl.-Ing. Michael Rausch Unternehmen zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Ein Fokus seiner Beratung ist es, geistige Eigentumsrechte unserer Mandanten umfassend zu identifizieren, zu schützen und als Wert in Transaktionen oder Investments einbringen zu können:

  • Erfassung und Bewertung der immateriellen Vermögenswerte (wie Patente, Gebrauchsmustern, Marken, Design sowie Entwicklungen, Konstruktionen oder Lizenzen) von Unternehmen in Vorbereitung von Transaktionen und Finanzierungsrunden
  • IP-Risikomanagement: Beratung zur Ab- und Versicherung von Schutzrechten, beispielsweise durch Gewährleistungsversicherungen und Patentrechtsschutzversicherungen
  • Unterstützung bei der Design-, Marken- und Patentanmeldung und Beratung zur Vermeidung von marken- oder patentrechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten
  • IP-rechtliche Due Diligence im Rahmen von M&A-Projekten

Michael Rausch ist seit mehr als 30 Jahren als Patentanwalt für national und international agierende Unternehmen tätig. Er ist zugelassener Vertreter vor allen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und der EU (Deutsches Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, BGH als Berufungsinstanz für Bundespatentgericht, Europäisches Patentamt, EUIPO, World Intellectual Property Organization)

Vor seiner juristischen Ausbildung in München studierte Michael Rausch Luft- und Raumfahrttechnik mit Schwerpunkt Steuer- und Regelungstechnik und war dann in leitender Funktion als Ingenieur für die Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen verantwortlich. Er spricht fließend Englisch. In seiner Freizeit ist Michael passionierter Segler.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Jürgen Wolters

Dr. Jürgen Wolters

Dr. Jürgen Wolters

Rechtsanwalt / Of Counsel
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-43
juergen.wolters@wilhelm-rae.de

Dr. Jürgen Wolters ist Experte für Haftpflicht- und Vermögensschäden. Als Of Counsel unserer Sozietät vertritt er Unternehmen und Entscheidungsträger in der Streitbeilegung und berät unter anderem zu Gestaltungsfragen der Industrieversicherung:

Streitbeilegung / Litigation

  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen (Haftpflicht)
  • Klärung von Haftungsfragen von Managern (Organhaftung und D&O Versicherung)
  • Verhandlungen mit Versicherern und Dritten zur Regulierung von Industrieschäden (Haftpflicht, Sach, Cyber)
  • Gerichtliche Vertretung in Verfahren vor Landes- und Oberlandesgerichten

Beratung

  • Beratung zu allen Fragen der Vermögensschadenhaftpflicht
  • Gestaltung von Deckungskonzepten und Bedingungswerken für komplexe Haftungsrisiken der Industrie
  • Entwurf und Verhandlung von Versicherungsverträgen für Sach- und Haftpflichtpolicen
  • Versicherungsaufsichtsrechtliche Beratung
  • Strategische Beratung der Versicherungswirtschaft (Versicherer, Makler, Insurtechs, Captives etc.)

Der gebürtige Kölner Dr. Jürgen Wolters verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Haftungs- und Versicherungsrecht – unter anderem als Partner in verschiedenen Wirtschaftskanzleien. Er war zudem Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Vorstands – zeitweise als Vorstandsvorsitzender – eines auf Privat- und Gewerberisiken spezialisierten deutschen Versicherungsunternehmens.

Dr. Jürgen Wolters ist überdies Mitbegründer, ehemaliger Vorsitzender und Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht e.V. Er hält den Titel eines Fachanwalts für Versicherungsrecht und spricht neben Englisch auch fließend Italienisch.

Empfehlungen

Empfohlen im Versicherungsrecht / Streitbeilegung (The Legal 500 Deutschland)

Gelistet unter "Deutschlands Besten Anwälten" (Handelsblatt) im Versicherungsrecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Th. Christian Jurascheck

Th. Christian Jurascheck - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Th. Christian Jurascheck

Rechtsanwalt / Of Counsel

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-28
christian.jurascheck@wilhelm-rae.de
 

Th. Christian Jurascheck berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten, von der gerichtlichen Verteidigung bis hin zur Beratung zu strafrechtlichen Risiken und Aufarbeitung von unternehmensinternen Compliance-Vorfällen.

Th. Christian Jurascheck verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise in der Vertretung von Mandanten in komplexen Ermittlungsverfahren bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Strafverfahren vor Wirtschaftsstrafkammern. 

Im Auftrag von Unternehmen koordiniert er interne Ermittlungen (Internal Investigations) bei Verdachtsfällen und unterstützt bei der Entwicklung und Optimierung von Compliance Management-Systemen

Verteidigung

  • Individualverteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Verteidigung und Beratung bei Vermögensabschöpfung und Geldbußen
  • Steuer- und Zollstrafverfahren, Korruptionsstrafrecht, Geldwäsche, Insolvenzstrafrecht

Compliance und Beratung

  • Internal Investigations (interne Ermittlungen bei Verdachtsfällen)
  • Durchführung von Interviews
  • Recherche sowie Auswertung von Akten, E-Mails und sonstiger digital gespeicherter Daten
  • Entwicklung von Compliance Management-Systemen
  • Beratung zur Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
  • Auswahl und Koordination von weiteren Spezialisten

Th. Christian Jurascheck steht insbesondere auch in zeitkritischen Situationen – beispielsweise bei staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen – kurzfristig mit seiner verfahrensstrategischen Erfahrung beratend zur Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Bernd Guntermann

Dr. Bernd Guntermann, LL.M.

Rechtsanwalt
Master of Laws (Wirtschaftsstrafrecht)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Tel +49 (0)211 . 68 77 46-0
bernd.guntermann@wilhelm-rae.de

Dr. Bernd Guntermann ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Er verteidigt Entscheidungsträger in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Prozessen. Neben Individualverteidigungen koordiniert er im Auftrag von Unternehmen die Strafverteidigung mehrerer Organe oder Mitarbeiter. Regelmäßig arbeitet er dabei eng mit unserer Praxisgruppe Managerhaftung und D&O-Versicherung zusammen, um zivil- und strafrechtliche Organhaftungsfragen aufeinander abgestimmt zu lösen.

Dr. Bernd Guntermann berät Unternehmen in kritischen Situationen, beispielsweise bei der Aufarbeitung von Rechtsverstößen im Vorfeld möglicher Ermittlungsverfahren. Ziel seiner präventiven Beratung ist die Vermeidung von wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Risiken. Er berät Vorstände und Unternehmensinhaber bei der Entwicklung sowie Optimierung von Compliance-Programmen.

Verteidigung und Vertretung

  • Individualverteidigung von Entscheidungsträgern und Privatpersonen
  • Koordination der Verteidigung mehrerer Organe
  • Unternehmensverteidigung bei Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen
  • Verteidigung im Steuer- und Zollstrafverfahren
  • Korruptions- und Vermögensstrafrecht, Insolvenzstrafrecht
  • Sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Verhaftungen: +49 172 2042798

Beratung und Gestaltung

  • Unternehmensinterne Untersuchungen
  • Konzeption und Prüfung von Compliance-Systemen
  • Criminal Due Diligences im Rahmen von Transaktionen
  • Compliance und Beratung für Immobilien- und Fondsgesellschaften
  • Begleitung kritischer Betriebsprüfungen
  • Selbstanzeigeberatung

Dr. Bernd Guntermann ist Of Counsel der Sozietät Wilhelm. Er hält einen Master im Wirtschaftsstrafrecht und ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. An der Universität Greifswald promovierte er zum Thema „Das wirtschaftsstrafrechtliche Mandat unter der Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Manager“. Seit dem WS 22/23 ist er Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht, Strafprozessrecht und vergleichende Strafrechtswissenschaften an der Universität Greifswald.

 

Alles Reden ist sinnlos, wenn das Vertrauen fehlt. (Franz Kafka)

Aktuelle Veröffentlichungen

Christoph Manke

Christoph Manke

Christoph Manke

Medienreferent / Public Relations

Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-54
christoph.manke@wilhelm-rae.de

Christoph Manke ist Kommunikationsexperte und spezialisiert auf Krisenkommunikation sowie Litigation-PR. Er berät unsere Rechtsanwälte in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit. Christoph Manke stimmt juristische Strategien und begleitende Außenkommunikation aufeinander ab. Hierzu arbeitet er regelmäßig mit den Presse- sowie Rechtsabteilungen der Mandanten zusammen.

In seiner Arbeit legt Christoph Manke Wert auf strategische Kommunikationsplanung und den kooperativen Kontakt zu meinungsbildenden Pressevertretern:

Krisenkommunikation

  • Entwicklung von Kommunikationsstrategien in kritischen Situationen
  • Aktive Presseansprache (Pressemitteilungen, Pressekonferenzen) und Funktion als Ansprechpartner für Journalisten 
  • Formulierung von Sprachregelungen zur Vorbereitung auf Presseanfragen

Litigation-PR

  • Umsetzung flankierender PR-Maßnahmen zur Unterstützung der Prozessführung
  • Abstimmung der Verfahrensstrategie mit der Pressearbeit des Mandanten
  • Monitoring und Analyse der Presseberichterstattung

Vor seiner Tätigkeit bei Wilhelm Rechtsanwälte war Christoph Manke als PR-Berater mit dem Schwerpunkt Unternehmens-, Finanz- und Krisenkommunikation in einer führenden deutschen Kommunikationsagentur tätig. Er verfügt über ein breites Netzwerk aus Pressevertretern und PR-Experten.

Christoph Manke ist Ansprechpartner für Journalisten bei Fragen zu unserer Sozietät.

Verwaltung

Nicole Hörnke

Christina Schulz

Karolina Absalon

Janina Reuschenbach

Janina Reuschenbach

Katarina Lahn

Nadine Grosch

Natascha Ambrogio

Melissa

Melissa Seifialou

Fadoua Channouf

Übersetzer

 

 

Katy Kessing

Geprüfte und ermächtigte Übersetzerin für die Sprache Englisch

Geprüfte Dolmetscherin für die Sprache Englisch

 

Für unsere Mandanten übersetzt Katy Kessing Schriftsätze, Stellungnahmen, Verträge, Urkunden, Urteile sowie mandatsbezogene Korrespondenz. Zudem übersetzt sie Publikationen unserer Anwälte in die englische Sprache.

Katy Kessing ist geprüfte und ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache und geprüfte Dolmetscherin Deutsch-Englisch. Sie studierte Wirtschaftswissenschaften mit internationalem Schwerpunkt. Vor ihrer Tätigkeit bei Wilhelm Rechtsanwälte war Katy Kessing in der Industrie sowie in einer internationalen Unternehmensberatung tätig. Sie verfügt über umfangreiche wirtschaftliche und juristische Kenntnisse, die in ihre Übersetzungstätigkeit einfließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karriere

Auch wenn wir an dieser Stelle keine Stellenangebote ausgeschrieben haben, freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbung als

Rechtsanwalt (m/w/d) am Standort Düsseldorf oder Berlin.

Sie haben Ihr Studium mit überdurchschnittlichem Erfolg absolviert. Dies zeigen Sie durch möglichst vollbefriedigende Examina. Über Zusatzqualifikationen wie eine Promotion, ein Masterstudium oder Fachanwaltslehrgänge freuen wir uns. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse. Ihre Ausbildung und Ihre juristische Karriere lassen Ihr Interesse am Versicherungs- oder Gesellschaftsrecht erkennen.

Sie beraten unsere anspruchsvollen Mandanten in Teamarbeit. Neben der juristischen Qualität ist uns ein fairer und freundlicher Umgang sowie die Teamfähigkeit unserer Mitarbeiter wichtig. Freude an der Arbeit und der offene Meinungsaustausch zwischen allen Mitarbeitern sind für uns die Basis überdurchschnittlicher Leistungen des Einzelnen sowie des Erfolgs der Sozietät.

Die Weiterbildung unserer Rechtsanwälte unterstützen wir. Unsere Anwälte sollen sich zu eigenverantwortlichen Beraterpersönlichkeiten und Mitunternehmern entwickeln. Akquisemaßnahmen, Veröffentlichungen oder Vortragstätigkeiten unserer Anwälte fördern wir.

Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

karriere@wilhelm-rae.de

 

Wir freuen uns, wenn sich junge Juristen über unsere Arbeitsweise bereits in der Ausbildung einen Eindruck verschaffen. Wir suchen interessierte

Referendare (m/w/d)

Wenn Sie Ihr erstes Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen und Interesse an der eigenständigen Bearbeitung versicherungs- und haftungsrechtlicher Fragen haben, sind Sie bei uns richtig.

Sie erwartet ein junges und unkonventionelles Team, das Freude an der Arbeit als Voraussetzung für Erfolg ansieht.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte (möglichst per E-Mail) an:

Wilhelm Rechtsanwälte

Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Reichsstraße 43
40217 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211-68 77 46-0
Telefax: +49 (0)211-68 77 46-20
E-Mail: karriere@wilhelm-rae.de 

 

 

Wir finden Lösungen für kritische Situationen.
Hierfür vereinen wir Expertise aus den Bereichen Versicherung, Haftung, Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht.

Versicherung

Versicherungsrecht ist unsere Kernkompetenz. Versicherte Unternehmen und Konzerne, internationale Erst- und Rückversicherer, Captives sowie Makler beraten wir in Fragen der Industrieversicherung. Zu unseren Leistungen zählen die Gestaltung von Versicherungsverträgen, die Vertretung in Deckungsauseinandersetzungen und die Beratung zu Rückversicherung, Sozialversicherung und Aufsicht.

Gestaltung von Versicherungsprogrammen und Einzelverträgen

Unsere Rechtsanwälte beraten zur versicherungsrechtlich optimalen Ausgestaltung individueller Bedingungswerke ebenso wie zur Strukturierung globaler Versicherungsprogramme.

Entwicklung von Verträgen

  • Feststellen von Risiken im Unternehmen (risk map)
  • Beschreibung von Risiken für den Versicherungseinkauf
  • Verhandeln der Versicherungsangebote

Vertragsgestaltung und Überarbeitung

  • Prüfung und Neugestaltung von Bedingungswerken
  • Formulierung von Vertragsklauseln (z.B. Ausschlüsse und Obliegenheiten)
  • Internationale Deckungskonzepte für vielschichtige Risiken bei grenzüberschreitenden Projekten (z.B. warranty & indemnity insurance, Unterbrechungen der Lieferkette)  
  • Gruppenversicherung

Steuern und internationale Zulässigkeitsfragen

  • Gestaltung internationaler Versicherungsprogramme inklusive der Lösungen für Non-Admitted-Staaten
  • Überprüfung der internationalen, steuerlichen Allokation
  • Abstimmung des Versicherungsschutzes von Mutter- und Tochtergesellschaften im internationalen Konzern
  • Steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Captives, ART, Rückversicherung

 

Deckungsauseinandersetzungen

Komplexe Versicherungsfälle führen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer, Erst- und Rückversicherer. Gemeinsam mit unseren Mandanten erzielen wir wirtschaftliche Lösungen auf außergerichtlichem oder prozessualem Weg.

Vorbereitung von Auseinandersetzungen

  • Sachverhaltsermittlung und Schadenberechnung
  • Klärung der versicherungsrechtlich relevanten Problemstellungen wie die
    • Wirksamkeit von Ausschlüssen
    • Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
    • Folgen von Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags
  • Strategische und taktische Verfahrensplanung (Kosten-Nutzen-Betrachtungen, Entscheidungsvorlagen)

Begleitung der Auseinandersetzungen        

  • Vertretung in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen
  • Führen von Deckungsprozessen vor staatlichen Gerichten
  • Vertretung in Schiedsverfahren

 

D&O-Versicherung

D&O-Versicherungsfälle sind nur mit Expertise im Versicherungsrecht und Organhaftungsrecht lösbar. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung und in der Auseinandersetzung.

Gestaltungsfragen

  • Gestaltung von D&O-Versicherungsverträgen und Überprüfung bestehender Policen auf Deckungslücken
  • Beratung des Managements zu Fragen des D&O-Versicherungsschutzes bspw. bei Abschluss des Dienstvertrages

Auseinandersetzung

  • Strategische Verfahrensplanung und Abstimmung von Haftungs- und Deckungsprozess
  • Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Haftungsprozess und deckungsrelevanten Aspekten
  • Integration nicht-juristischer Aspekte wie Pressearbeit, Dynamik der Beteiligten, Deeskalation
  • Vergleichsverhandlung und Möglichkeiten der Vereinfachung (z.B. Abtretung des Versicherungsanspruchs)
  • Vertretung bei der außergerichtlichen oder prozessualen Regulierung von Ansprüchen

Weitere Informationen zum Thema D&O-Versicherung finden Sie auch auf unserem Online-Portal www.managerhaftungsfall.de

 

Captives & ART

Die klassische Erstversicherung ist nur ein Baustein des Risikotransfers. Wir begleiten Konzerne bei der Entwicklung alternativer Risikotransfermodelle wie beispielsweise der Finanzrückversicherung, Selbstversicherung oder Eigentragung.

Bestandsanalyse und Möglichkeiten

  • Optimierung der Risikoerfassung und des Risikotransfers
  • Kostenoptimierung von Versicherungsbeständen durch Eigentragung und andere Methoden
  • Steuerliche Optimierung von Gruppenversicherungen (insbesondere im betrieblichen Bereich)
  • Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Aktuaren, technischen Experten, Maklern und Rückversicherern

Produktentwicklung

  • Verbindung von Selbstbehalten, Eigenversicherungslösungen, Rückversicherung und Kapitalmarktinstrumenten zu Gesamtkonzepten
  • Beratung zur kosteneffizienten Nutzung von Captives (u. a. Outsourcing), ihrer gesellschaftsrechtlichen Gestaltung sowie den aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z.B. Solvency II)
  • Unterstützung firmengebundener Versicherungsvermittler (Captive Broker) bei der Gestaltung von Fronting-, Rückversicherungs- und Retrozessionsvereinbarungen

 

Rückversicherung

Rückversicherer berät unsere Kanzlei bei der Vertragsgestaltung, in Versicherungsfällen und Schiedsverfahren, zu Aufsichtsfragen sowie zu Großrisiken.

Gestaltung

  • Gestaltung von Versicherungskonzepten zwischen Captives und Rückversicherern
  • Entwicklung von Deckungskonzepten für Risikoportefeuilles und einzelne Großrisiken
  • Gestaltung von Rückversicherungs- und Retrozessionsverträgen

Regulierung

  • Prüfung und Umsetzung von Run-Offs
  • Auseinandersetzungen über Deckungsansprüche zwischen Erst- und Rückversicherern sowie Retrozessionären
  • Vertretung in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen sowie in internationalen Schiedsverfahren

Rückversicherungsaufsicht

  • Aufsichtsrechtlichen Fragen der Rückversicherung
  • Aufsichtsrechtliche Vorgaben für financial reinsurance Projekte
  • Schnittstellen zwischen Versicherungs- und Kapitalmarktaufsicht

 

Aufsicht

Erst- und Rückversicherer sowie Captives sind mit strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben konfrontiert. Unsere Beratung wahrt Handlungsspielraum.

Produktbezogene Anforderungen der Aufsicht

  • Entwicklung neuer Industrieversicherungsprodukte und Vertriebslösungen in Zusammenarbeit mit den Experten der Erst- und Rückversicherer
  • Beratung zur Optimierung des bestehenden Versicherungsgeschäfts (inklusive Run-Off) sowie zur Anpassung des Geschäfts an sich verändernde versicherungs-, vertriebs- und kapitalmarktrechtliche Anforderungen

Aufsichtsrechtliche Anforderungen

  • Beratung zu Solvency II und den damit verbundenen Corporate Governance-Anforderungen
  • Vertretung in Verhandlungen mit der BaFin
  • Beratung zur Compliance auch in steuerrechtlichen Fragen (u. a. FATCA-Compliance)

 

Sozialversicherung

Wir beraten Sozialversicherungsträger und ihre Verbände zu Verwaltungs- und Finanzierungsfragen, in streitigen Auseinandersetzungen sowie im Rahmen von Fusionen, Outsourcing und Abwicklungen.

Gestaltung

  • Restrukturierungen, Fusionen oder Auslagerung einzelner Funktionen von Sozialversicherungsträgern
  • Gestaltung und Prüfung von Satzungen und Verwaltungsakten sowie Vergütungssystemen und Managementverträgen

Auseinandersetzungen

  • Vertretung in verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Fragen gegenüber dem BVA und dem Bundeskartellamt
  • Vertretung in sozialgerichtlichen Auseinandersetzungen

Andere Rechtsgebiete und Sozialversicherung

  • Beratung zu anderen Rechtsgebieten unter Berücksichtigung der besonderen rechtlichen Belange der Sozialversicherungsträger
  • Beratung zu den gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen
  • Fusionen
  • Outsourcing
  • Schließung und Abwicklung von Sozialversicherungsträgern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haftung

Unternehmen, Konzerne und Entscheidungsträger beraten wir zur Vermeidung von Haftungsrisiken und in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor nationalen und internationalen Gerichten und Schiedsgerichten.

Haftungsminimierende Beratung

Um Konflikten und Schadenersatzrisiken vorzubeugen, bewerten wir Haftungspotenziale und beraten zur Entscheidungsfindung sowie zur Gestaltung von Verträgen.

Risikoanalyse und Beratung

  • Identifizierung und Minimierung persönlicher Haftungsrisiken
  • Beratung von Entscheidungsträgern in kritischen Entscheidungssituationen mit großem Haftungsrisiko
  • Prüfung von Haftungsrisiken eines Unternehmens und Identifizierung möglicher Deckungslücken im Versicherungsschutz

Vertragsgestaltung

  • Gestaltung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Satzungen oder Vorstandsverträgen zur präzisen Risikoverteilung
  • Vertretung in Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern

 

Haftungsrechtliche Auseinandersetzungen

Wir verhandeln, führen Prozesse und sorgen für eine wirtschaftlich sinnvolle Streitbeilegung im Interesse unserer Mandanten.

Schadenexpertise

  • Regulierung industrieller Großschäden, beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau, in der Energiewirtschaft, im Bauwesen, der Elektronikindustrie oder im Bereich Chemie und Pharma
  • Regulierung von Vermögensschadenfällen (Organ- und Managerhaftung, Haftung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten (Bauleitung) oder Ärzten)

Verhandlung und Prozessführung

  • Strategische Verfahrensplanung unter Berücksichtigung der Konsequenzen der haftungsrechtlichen Auseinandersetzung für den Versicherungsschutz des Mandanten
  • Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen, Prozessführung vor Gerichten und Schiedsgerichten
  • Frühzeitige Prüfung und Wahrung von Regressmöglichkeiten
  • Litigation-Monitoring (Beobachtung und Analyse von Prozessen im In- und Ausland)

 

Managerhaftung

Fehler des Managements können schwerwiegende Folgen für das Unternehmen ebenso wie für die Verantwortlichen haben. Wir beraten und vertreten in Managerhaftungsfällen.

Beratung und Gestaltung

  • Beratung von Entscheidungsträgern zur Minimierung ihrer persönlichen Haftungsrisiken in wichtigen Entscheidungssituationen oder Unternehmenskrisen
  • Gestaltung von Dienstverträgen und Abstimmung des D&O-Versicherungsschutzes auf individuelle Haftungsrisiken
  • Prüfung möglicher Ansprüche gegen ehemalige oder aktuelle Organmitglieder und Manager

Anspruchsdurchsetzung und -abwehr

  • Gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen unter Berücksichtigung der Konsequenzen für den D&O-Versicherungsanspruch des Managers
  • Verteidigung von Entscheidungsträgern gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen
  • Prüfung der Möglichkeit einer Abtretung des Versicherungsanspruchs durch die versicherte Person an das Unternehmen

Weitere Informationen zum Thema Organhaftung finden Sie auch auf unserem Online-Portal www.managerhaftungsfall.de

 

Produkthaftung

Hersteller, Händler und Abnehmer beraten wir zu Produkthaftungsfragen und zur Regulierung von Schadenfällen infolge fehlerhafter Produkte.

Risikominimierung

  • Unterstützung von Unternehmen aus produzierenden Industrien, insbesondere der Chemie- und Pharmaindustrie, der Automobilwirtschaft und der Elektroindustrie zur Vermeidung und Beherrschung von Produkthaftungsrisiken
  • Analyse und Optimierung der unternehmenseigenen Produktsicherheits-Compliance unter Berücksichtigung branchen- und produktspezifischer Herstellerpflichten (z.B. Maschinenrichtlinie, Arzneimittelgesetz).

Schadenregulierung

  • Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung im Schadenfall gemeinsam mit unserem Netzwerk aus technischen Experten
  • Vertretung von Herstellern oder Händlern bei der Abwehr von Ansprüchen ebenso wie im möglichen Regress
  • Klärung von Deckungsfragen der Produkthaftpflichtversicherung, der Rückrufkostenversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung im Zusammenhang mit dem Schadenfall
  • Beratung zu komplexen Produkthaftungsfällen in den USA (z.B. nach Sammelklagen) und Koordinierung der Prozessführung (die Trial-Attorneys unserer US-Partnerkanzlei Clausen Miller verfügen über umfangreiche Erfahrung in Jury-Verfahren)

 

Handel und Lieferketten

Leistungsstörungen im internationalen Handel (z.B. in Lieferbeziehungen) sind häufig von komplexen, grenzüberschreitenden Sachverhalten und Rechtsfragen geprägt. Wir unterstützen bei der Aufklärung sowie der Durchsetzung von Ansprüchen.

Risikominimierung

  • Identifizierung von Supply Chain-Risiken sowie von möglichen Deckungslücken im Versicherungsschutz (Betriebsunterbrechungsversicherung, Warentransportversicherung etc.)
  • Gestaltung von Verträgen zur Regelung von Leistungen und Fristen, Garantien und Gewährleistung sowie Haftungsbeschränkungen
  • Beratung zur jeweils empfehlenswerten Rechts- und Gerichtsstandswahl der Handels- bzw. Lieferbeziehung

Grenzüberschreitende Schadenregulierung

  • Durchsetzung von Ansprüche auf Vertragserfüllung, Ersatzleistung oder Schadenersatz vor deutschen und ausländischen Gerichten sowie internationalen Schiedsgerichten
  • Abwehr von unberechtigte Forderungen und Wahrung von Regressmöglichkeiten

 

Transport

Unter dem Einfluss verschiedener Rechtsordnungen und unterschiedlicher Haftungsregime gestaltet sich die Abwicklung von Transportschäden regelmäßig schwierig. Unsere Rechtsanwälte beraten zur Schadenregulierung und präventiven Risikominimierung.

Beratung und Gestaltung

  • Analyse und Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen (u.a. von Fracht- und Charterverträgen, Logistikverträgen) insbesondere unter Berücksichtigung von Versicherungsfragen
  • Abstimmung von Kauf- und Transportverträgen unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Handelsrechts
  • Beratung zum Geltungsbereich internationaler Übereinkommen
  • Abstimmung der entsprechenden (Transport-)Versicherungsverträge

Vertretung

  • Nationale und internationale Prozessführung auf Aktiv- sowie Passivseite
  • Risiko- und Kostenanalyse sowie Beurteilung von Prozess- und Vollstreckungsmöglichkeiten im Ausland
  • Maßnahmen zur Regresssicherung
  • Vertretung in zollrechtlichen Fragen gegenüber der Zollverwaltung und vor Finanzgerichten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesellschaftsrecht

Unser Corporate-Team berät Kapitalgesellschaften, Versicherer, mittelständische Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Entscheidungsträger in Transaktionen oder bei der Restrukturierung und Sanierung.

Mergers & Acquisitions / Private Equity

Ob Fusion oder Joint-Venture, Übernahme, Ausgliederung oder Anteilsverkauf: Wir begleiten Mandanten von der Planung der Transaktion über die Verhandlungsphase bis zum Closing.

Unternehmensbeteiligungen

  • Umfassende Due Diligence
  • Gestaltung der Vertragswerke
  • Verhandlung mit Vertragspartnern, Investoren und Banken
  • Management-Buy-Out/Management-Buy-In
  • Auszeichnung für die Begleitung des „Ukrainian M&A-Deal of the Year 2012“ (Erwerb der PJSC Bank Forum durch einen ukrainischen Investor von der Commerzbank AG)

Finanzierung, Absicherung und angrenzende Gebiete

  • Finanzierung und Steuerrecht
  • Arbeitsrechtliche Fragen und Auseinandersetzungen
  • Kartellrecht und Vertretung gegenüber Behörden (Bundeskartellamt, europäische Kommission, Bafin)
  • Post-Merger-Integration und Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen (Post-Merger-Disputes)
  • Minimierung der Transaktionsrisiken und Risikotransfer über Versicherungskonzepte

Weitere Transaktionen

  • Fusionen, Abspaltungen und Ausgliederungen
  • Joint-Venture-Vereinbarungen
  • Neugliederungen der Konzernstruktur
  • Outsourcing-Projekte
  • IPOs

 

Krise und Restrukturierung

Unternehmenskrisen haben komplexe Ursachen und Wirkungen, die erhebliche Haftungsrisiken für das Management bergen. Wir beraten Gesellschafter, Manager und Unternehmen zur dauerhaften Bewältigung von Krisensituationen.

Identifizierung und Vermeidung der Krise

  • Frühzeitige Identifizierung kritischer Situationen
  • Vermeidung oder Beseitigung der Überschuldungssituation oder Liquiditätskrise
  • Konzeption und Umsetzung kurzfristiger Restrukturierungsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Netzwerk aus betriebswirtschaftlichen Fachleuten, Experten für psychologisches Krisenmanagement und Kommunikationsberatern

Restrukturierung und Neugestaltung

  • Konzeption und Umsetzung langfristiger Sanierungskonzepte
  • Verhandlungen mit Banken, Behörden, Geschäftspartnern und Investoren
  • Neugestaltung interner Prozesse und Strukturen zur zukünftigen Krisenvermeidung
  • Beratung der Entscheidungsträger zur Vermeidung persönlicher Haftung und strafrechtlicher Folgen fehlerhafter Entscheidungen in der Krise

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsstrafrecht

Wir verteidigen Unternehmen und Entscheidungsträger in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren, beraten zu strafrechtlichen Risiken und unterstützen im Fall von unternehmensinternen Compliance-Verstößen.

Wirtschaftsstrafrechtliche Vertretung und Beratung

Als Strafverteidiger vertreten wir Organmitglieder und Privatpersonen. Für Unternehmen koordinieren wir die Verteidigung mehrerer Entscheidungsträger.

Verteidigung und Vertretung

  • Individualverteidigung von Entscheidungsträgern und Privatpersonen
  • Koordination der Verteidigung mehrerer Organe
  • Unternehmensverteidigung bei Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen
  • Korruptions- und Vermögensstrafrecht, Insolvenzstrafrecht
  • Sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Verhaftungen: +49 211 687746-70

Beratung

  • Bewertung möglicher wirtschaftsstrafrechtlich relevanter Sachverhalte im Unternehmen
  • Criminal Due Diligences im Rahmen von Transaktionen
  • Vermeidung wirtschaftsstrafrechtlicher Risiken in kritischen Situationen

 

Steuerstrafrecht

Unsere Rechtsanwälte beraten zu steuer- und zollstrafrechtlichen Fragen und vertreten Mandanten in Ermittlungsverfahren.

Verteidigung und Vertretung

  • Verteidigung im Steuer- und Zollstrafverfahren
  • Verteidigung steuerlicher Berater gegen den Vorwurf der Teilnahme an einer durch den Mandanten begangenen Steuerhinterziehung
  • Sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Verhaftungen: +49 211 687746-70

Beratung und Gestaltung

  • Begleitung kritischer Betriebsprüfungen
  • Gestaltung steuerlich rechtmäßiger und wirtschaftlich sinnvoller Unternehmensstrukturen (Tax Compliance)
  • Selbstanzeigeberatung
  • Beratung steuerlicher Berater zur Haftungsvermeidung

 

Compliance

Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und interne Regelungen haben wirtschaftliche und strafrechtliche Konsequenzen. Wir entwickeln Compliance-Programme und unterstützen bei der Aufarbeitung von Compliance-Verstößen.

Konzeption und Gestaltung

  • Konzeption einer schlanken und wirksamen Compliance-Organisation
  • Gestaltung von Leitfäden sowie Informations- und Hinweisgebersystemen
  • Übernahme von Verantwortlichkeiten durch unsere Rechtsanwälte (z. B. als Ombudsmann)
  • Evaluierung bestehender Compliance-Programme (Audits) und Anpassung der Strukturen an geänderte rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen

Beratung bei Compliance-Verstößen

  • Unterstützung der unternehmensinternen Untersuchungen (Internal Investigations)
  • Einleitung strafrechtlicher, arbeits- und ggf. weiterer zivilrechtlicher Maßnahmen
  • Prüfung und Geltendmachung von Vertrauensschaden- oder D&O-Versicherungsansprüchen
  • Beratung in der Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Marktentwicklungen, jüngste Rechtsprechung, neue Gesetze: Wir analysieren, informieren und nehmen Stellung zu den relevanten Rechtsfragen in unseren Expertisefeldern.

Veröffentlichungen

9 Oktober 2023

Keine Kürzung trotz Obliegenheitsverletzung

Beitrag von Jem Schyma und Raimund Mallmann für den FOCUS Money Versicherungsprofi  

Wer sich nicht an die Regeln aus dem Versicherungsvertrag hält, riskiert Leistungskürzungen. Doch es gibt Ausnahmen. Raimund Mallmann und Jem Schyma erläutern dies anhand eines aktuellen OLG-Urteils in ihrer neuen Kolumne für FOCUS Money.

 

4 Oktober 2023

Versicherungsfall Whistleblowing? Die Folgen des Hinweisgeberschutzes auf die Industrieversicherung

Beitrag von Dr. Mark Wilhelm in der VersicherungsPraxis 09/2023  

Whistleblower, die Unternehmensskandale aufdecken, sollen künftig besser vor Repressalien geschützt werden, so der Gesetzgeber. Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt hierfür erstmalig einen gesetzlichen Rahmen. Mittlere und große Unternehmen sind verpflichtet, ein Hinweisgeber-System vorzuhalten. 

Wird es zukünftig zu einer häufigeren und frühzeitigeren Aufdeckung von Compliance-Verstößen kommen? Und welche Folgen haben interne Whistleblower-Hinweise auf die Abwicklung der Vermögensschäden, die häufig mit Compliance-Verstößen einhergehen? In seinem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) beleuchtet Dr. Mark Wilhelm anhand des Beispiels der Vertrauensschadenversicherung, welche neuen Reibungspunkte und offenen Fragen sich in der Schadenregulierung durch den Hinweisgeberschutz auftun.

 

28 September 2023

Die direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers

Vortrag von Dr. David Ulrich im Webinar "Aktuelles aus der Welt der Managerhaftpflicht" 

Wie lässt sich die komplexe und langwierige Schadenregulierung in D&O-Fällen verkürzen? Diese Frage war Ausgangspunkt des Vortrags von Dr. David Ulrich im gemeinsamen Webinar mit der hendricks GmbH. Die vollständigen Vortragsfolien können Sie hier (sowie untenstehend) herunterladen.

 

11 September 2023

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Notwendiger Verbraucherschutz oder Zäsur des Haftungsrechts?

Beitrag von Dr. Fabian Herdter in der Versicherungspraxis 09/23  

Mit dem Entwurf für eine neue Produkthaftungsrichtlinie hat die EU-Kommission Ende 2022 für Aufsehen gesorgt. Insbesondere die Ausweitung der Produkthaftung auf Software und die schwierige Definition von Mängeln im digitalen Raum haben zu juristischen Diskussionen geführt.

Doch auch für die Hersteller weitgehend analoger Produkte sind weitreichende Änderungen geplant, wie Dr. Fabian Herdter in seinem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) zeigt.

 

1 September 2023

Versicherungsschutz trotz veralteter IT

Kolumne von Jem Schyma und Raimund Mallmann für den FOCUS Money-Versicherungsprofi

Fehlende Sicherheitsupdates führen laut Landgericht Tübingen nicht automatisch zum Leistungsausschluss bei der Cyberversicherung. Jem Schyma und Raimund Mallmann erklären in ihrer Kolumne für den FOCUS Money-Versicherungsprofi, was dieses Urteil für die Versicherten bedeutet – und worauf insbesondere Neukunden achten sollten.

Der Text ist online abrufbar unter: www.versicherungsprofi.online

 

Mitteilungen

2 November 2021

JUVE: WILHELM behauptet Platz unter den führenden Kanzleien

Das neue JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/22 ist da - und WILHELM Rechtsanwälte zählt wieder zur Spitzenklasse im Versicherungsrecht.

Das renommierte JUVE Handbuch listet unsere Sozietät auch 2021 unter den am häufigsten empfohlenen Kanzleien im Versicherungsrecht. Die Redaktion schreibt: "Die Düsseldorfer Versicherungsboutique ist so klar wie nur wenige Wettbewerber an der Seite von Versicherungsnehmern positioniert. [...] Dass die Kanzlei im streitigen Bereich gut aufgestellt ist, zeigt u.a. ihre Einbindung in den Prozess Eileen Funke als Witwe des ehem. HRE-Vorstands Georg Funke bei Abwehr von Organhaftungsansprüchen im Hypo-Real-Estate-KapMuG-Verfahren. Auf die starke Nachfrage reagierte die Kanzlei mit einem deutl. Wachstum auf Associate-Ebene."

Die vollständige Rezension ist in der Online-Version des Handbuchs auf www.juve.de abrufbar.

 

1 Juli 2021

Betriebsschließungsversicherung: OLG Karlsruhe urteilt zugunsten des Versicherungsnehmers

Mit Urteil vom 30. Juni 2021 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicheurng zugesprochen.

Es handelt sich damit um die erste oberlandesgerichtliche Entscheidung zugunsten der Versicherungsnehmer in den BSV-Fällen. Zuvor hatten verschiedene andere Oberlandesgerichte Ansprüche verneint. 

Der Entscheidung des OLG Karlsruhe lag eine marktübliche Listenklausel des Versicherers zugrunde, die nach Ansicht des beklagten Versicherers den Versicherungsschutz wirksam beschränken würde. Das bewertete das Gericht anders. Die Liste sei zwar abschließend zu verstehen. Da aus dem Wortlaut aber nicht hervorgehe, dass die Liste vom Infektionsschutzgesetz maßgeblich abweiche und daher der Versicherungsschutz Deckungslücken aufweise, sei die Klausel intransparent und somit unwirksam.

Hinweis: Dem Urteil liegt kein von unserer Sozietät geführtes Verfahren zugrunde.

Die vollständigen Urteilsgründe veröffentlichen wir untenstehend zum Download.

 

19 März 2021

"In-depth analysis combined with a hands-on approach."

Das renommierte internationale Kanzlei-Ranking Chambers and Partners zählt unsere Sozietät auch in ihrer neuen Ausgabe zu den führenden Kanzleien im Versicherungsrecht. 

A client attests to the firm's cross-border capabilities and adds that the lawyers are "responsive and provide in-depth analysis combined with a hands-on approach."

Another client opines that in terms of German law firms, "none is better regarding insurance law for policyholder interests."

Dr. Mark Wilhelm und Dr. Fabian Herdter zählen laut Chambers zu den führenden Versicherungsrechtlern in Deutschland.

Das vollständige Ranking finden Sie unter www.chambers.com 

 

15 März 2021

Betriebsschließungsversicherung: Dreifach-Sieg der Versicherungsnehmer gegen die Württembergische

Die Sozietät Wilhelm hat in drei Verfahren um Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung gegen die Württembergische Versicherung Erfolge für die Versicherungsnehmer erzielen können. Das Landgericht Stuttgart wertete die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (AVB) der Württembergischen als intransparent. 

Das Landgericht Stuttgart hat mit drei Entscheidungen vom 12. März 2021 die Württembergische Versicherung zur Zahlung von EUR 163.537,40 an eine Frankfurter Apfelweinwirtschaft (Az. 3 O 357/20) sowie zur Zahlung von EUR 86.785,80 und EUR 38.365,38 an zwei Gastronomen aus der Nähe von Stuttgart verurteilt (Az. 3 O 446/20 und Az. 3 O 360/20). Nach Auffassung des Gerichts war die Schließung der Betriebe der Kläger während des Lockdowns von März bis Mai 2020 unter den AVB der Württembergischen versichert.

In allen drei Fällen lagen die „Verbundenen Versicherungsbedingungen für die Firmen Sachversicherung (VFS 2016)“ der Württembergischen zugrunde. In den AVB heißt es: „Meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten oder Krankheitserreger […]“. Es folgt eine medizinisch-fachsprachliche Liste, aus der für den Versicherungsnehmer nicht deutlich wird, dass es sich nicht um eine vollständige Abbildung der §§ 6 und 7 des IfSG handelt.

„Von einem Versicherungsnehmer ist gerade nicht zu erwarten, dass er die einzelnen Krankheitserreger studiert, um seinen Versicherungsumfang zu bestimmen“, befand das LG Stuttgart. Ob das Coronavirus Sars-CoV-2 mitversichert sei, gehe dem Gericht zufolge aus der Klausel nicht klar hervor, die Formulierung sei intransparent. Vielmehr würde dadurch, dass die AVB im weiteren Verlauf lediglich Prionenerkrankungen ausdrücklich unter den Risikoausschlüssen aufführen, der Versicherungsnehmer „durch den Versicherer klar hinter die ‚Fichte‘ geführt“, urteilt der Richter in ungewohnter Deutlichkeit.

Eine enge Auslegung der Listenklausel durch den Versicherer verbiete überdies § 1a Versicherungsvertragsgesetz: Der Versicherer hätte dann dem Versicherungsnehmer ein Produkt vermittelt, das „nicht seinen tatsächlichen Interessen“ entspreche.

Die Urteile des LG Stuttgart sind auch insofern beachtenswert, als einer der klagenden Gastronomen einen großen Teil seines Umsatzes mit Catering und Beherbergungen macht. Catering war im Lockdown 2020 nicht untersagt, fand aber aufgrund des allgemeinen Veranstaltungsverbots nicht statt. Ebenso waren nicht-touristische Beherbergungen erlaubt, aber kaum nachgefragt. Die Betriebsstätten Hotel und Catering des Klägers waren faktisch geschlossen.

Das LG Stuttgart entschied, dass auch Teilschließungen vom Versicherungsschutz umfasst sind. Wenn in den AVB von „Betrieb“ und „Betriebsstätten“ die Rede sei, „dürfte jedenfalls für den verständigen Versicherungsnehmer abzuleiten sein, dass eine Schließung seines Betriebs dann vorliegt, wenn für die Unternehmung maßgebliche Betriebsstätten geschlossen werden müssen“, so das Gericht.

„Die Entscheidungen des LG Stuttgart sind ein weiterer wichtiger Etappensieg der Versicherungsnehmer. Eine Reihe wichtiger Rechtsfragen hat das Gericht sehr differenziert und mit Bedacht bewertet“, erklärt Dr. Mark Wilhelm, Managing Partner der Sozietät. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

5 Februar 2021

Betriebsschließungsversicherung: Wichtige Landgerichtsentscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer

Unter anderem das LG München I, das LG Hamburg und das LG Darmstadt gaben bereits Klagen der Versicherungsnehmer statt.

In der Auseinandersetzung um die Betriebsschließungsversicherung zeigt die Rechtsprechung bislang noch ein uneinheitliches Bild. Teilweise bewerten unterschiedliche Kammern innerhalb des selben Gerichts vergleichbare Sachverhalte völlig gegensätzlich. Die ersten Entscheidungen der Oberlandesgerichte und insbesondere die Positionierung des BGH bleiben abzuwarten.

Klagen der Versicherungsnehmer gaben unter anderem bereits statt:

  • LG Darmstadt, Urteil vom 14. Dezember 2020, Az.: 28 O 168/20
  • LG Darmstadt, Urteil vom 14. Januar 2021, Az.: 28 O 130/20
  • LG Flensburg, Urteil vom 10. Dezember 2020. Az. 4 O 153/20
  • LG Hamburg, Urteil vom 4. November 2020, Az.: 412 HKO 91/20
  • LG Mannheim, Urteil vom 29. April 2020, Az.: 11 O 66/20
  • LG München I, Urteil vom 1. Oktober 2020, Az.: 12 O 5895/20
  • LG München I, Urteil vom 22. Oktober 2020, Az.: 12 O 5868/20
  • LG München I, Urteil vom 24. November 2020, Az.: 23 O 5937/20
  • LG München I, Endurteil vom 17.09.2020 Az.: 12 O 7208/20
  • LG Magdeburg, Urteil vom 6. Oktober 2020, Az.: 31 O 45/20

Da Versicherungsnehmer das Recht haben, den Gerichtsstand zu wählen (entweder am eigenen Sitz oder am Sitz des Versicherers), haben insbesondere jene Entscheidungen Gewicht, die beispielsweise in Darmstadt und München getroffen wurden, wo große Betriebsschließungsversicherer ihren Sitz haben.

Die obenstehende Liste wird in regelmäßigen Abständen von uns aktualisiert.

 

Presseberichte

19 Dezember 2021

„Die streitgegenständlichen Klauseln sind so etwas wie der Standardfall"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber Versicherungswirtschaft Heute zur anstehenden BGH-Verhandlung zur Betriebsschließungsversicherung.

[...] Der Bundesgerichtshof hat sich nach Einschätzung verschiedener Experten für die erste Verhandlung einen Fall ausgesucht, der musterhaft für den Streitkomplex BSV steht. Die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen orientieren sich an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur BSV von 2002. „Die streitgegenständlichen Klauseln sind also so etwas wie der Standardfall, obwohl es am Markt auch noch viele variierende Wortlaute gibt“, erläutert Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. [...]

Der vollständige Bericht ist abrufbar unter www.versicherungswirtschaft-heute.de 

 

13 Dezember 2021

„Zentrale Frage ist, ob der BGH wie schon das OLG Karlsruhe eine strengere, also letztlich kundenfreundlichere AGB-Kontrolle vornehmen wird"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsjournal zu einer künftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Fragen der Betriebsschließungsversicherung.  

[...] Trotzdem sehen Juristen weiterhin realistische Chancen für Versicherungskunden. Diese Ansicht vertritt beispielsweise Dr. Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben einer Reihe von Verfahren in der Revision in Karlsruhe.

„Zentrale Frage ist, ob der BGH wie schon das OLG Karlsruhe eine strengere, also letztlich kundenfreundlichere AGB-Kontrolle vornehmen wird oder der Auslegung anderer Oberlandesgerichte folgen wird, die die Transparenz der BSV-Versicherungs-Bedingungen weniger kritisch sehen“, sagt Wilhelm.

Erstmals könne bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch der „relativ neue Paragraph 1a VVG Bedeutung bekommen“. Laut Wilhelm zwinge der dazu, das bestmögliche Interesse des Versicherungsnehmers zum Maßstab zumachen. [...]

Den vollständigen Bericht des Versicherungsjournals vom 13. Dezember 2021 lesen Sie online unter www.versicherungsjournal.de.

 

20 September 2021

"D&O-Versicherer kämpfen mit härteren Bandagen als noch vor einigen Jahren"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu aktuellen Entwicklungen in der Managerhaftpflichtversicherung

[...] Derzeit haben Chefs großer Konzerne Schwierigkeiten, ausreichenden Versicherungsschutz zu bekommen. Und Mittelständler müssen sich fünf oder sechs Versicherer für ihre Deckung suchen, anstatt zwei oder drei. Dabei sei „das Streitpotenzial in der D&O-Versicherung ohnehin wegen der vielen involvierten Parteien enorm hoch“, sagt Mark Wilhelm, Fachanwalt für Versicherungsrecht. [...]

Eigentlich benötigen Unternehmen D&O-Policen aktuell mehr denn je. „Deutschland hat sich von einem sehr zahmen Markt zu einem der herausforderndsten D&O-Märkte weltweit entwickelt“, sagt Alexander Mahnke, Vorstandsvorsitzender des Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) und im Hauptberuf Versicherungschef bei Siemens. Das liege vor allem an immer neuen Regulierungen und Gesetzen. Und die Lage könnte sich noch deutlich verschärfen, wenn 2023 das Lieferkettengesetz in Kraft tritt. „Das Gesetz birgt grenzenlose Haftungsrisiken“, warnt Anwalt Wilhelm. [...]

Den vollständigen Beitrag aus der FAZ vom 18. September 2021 mit allen Zitaten finden Sie online unter www.faz.net (Premium-Zugang erforderlich)

 

10 September 2021

"Das Lieferkettengesetz führt zu einer uferlosen Managerhaftung"

Der Versicherungsmonitor berichtet über den Vortrag von Dr. Mark Wilhelm zum Thema "Haftungsrisiken durch CSR" auf dem diesjährigen GVNW-Symposium.

Das ab 2023 geltende Lieferkettengesetz wird die Lage in der von Ausschlüssen, massiven Preiserhöhungen und Kapazitätseinschränkungen geprägten D&O-Versicherung weiter verschärfen. Das sagte Rechtsanwalt Mark Wilhelm von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte am Donnerstag auf dem GVNW-Symposium, das in diesem Jahr erneut digital stattfand. „Dadurch entstehen kaum noch kalkulierbare Risiken, weil die Schadenpotenziale gar nicht klar umrissen werden können.“ [...]

Den vollständigen Beitrag lesen Sie auf www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich)

 

8 September 2021

"Für eine Berufung gibt es eigentlich keinen Spielraum“ - LG Kleve urteilt in Unimicron-Prozess zum Sachverständigenverfahren

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zur Entscheidung des LG Kleve im Fall Unimicron gegen Axa und Gothaer.

[...] Der daraufhin von Unimicron angestrengten Klage gab das LG Kleve statt: „Die Feststellungen der Sachverständigen binden grundsätzlich die Beklagten“, so die Richter. Es obliege nicht dem Versicherungsnehmer, die Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen zu beweisen. „Nach der Konzeption des § 15 AFB (vgl. auch § 84 VVG) hat derjenige die fehlende Bindungswirkung zu beweisen, der sich auf diese beruft.“ Ein Urkundenverfahren, welches Unimicron eingeleitet hatte, sei unter diesen Voraussetzungen zulässig.

Auch hindere die Führungsklausel des Versicherungsvertrags den Versicherungsnehmer nicht daran, direkt gegen Mitversicherer innerhalb eines Konsortiums einen Prozess zu führen, wenn der führende Versicherer anstandslos regulierte, urteilt das LG Kleve. „Wir freuen uns, dass das Gericht alle offenen Fragen so klar adressiert hat“, sagte Rechtanwalt Mark Wilhelm. Die Versicherer dürften seiner Ansicht nach keine großen Erfolgschancen haben, sollten sie in Berufung gehen. „Dafür gibt es eigentlich keinen Spielraum“, sagte er dem Versicherungsmonitor. [...]

Der vollständige Bericht ist abrufbar unter www.versicherungsmonitor.de (kostenpflichtiges Abo erforderlich).

 

 

 

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Amtsgericht Essen PR 1597

Umsatzsteuer-ID: DE814658675

Partner: Dr. Mark Wilhelm, Lars Winkler, Dr. Fabian Herdter

Die zuständigen Rechtsanwaltskammern unserer Rechtsanwälte sind Berlin, Düsseldorf und München. Die Anschriften der Kammern finden sich unter www.brak.de. Alle unsere Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München

Es gelten folgende Berufs- und Gebührenordnungen. Diese werden im Einzelnen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) bereitgestellt:

  • BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)
  • BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte)
  • FAO (Fachanwaltsordnung)
  • RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Die Angaben auf dieser Webseite erfolgen allein zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung durch unsere Sozietät dar.

Informationen zur Online-Streitbeilegungsplattform und Verbraucherstreitbeilegung (Artikel 14 Absatz 1 der ODR-Verordnung und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Sie finden diese unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.

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6. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
7. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@wilhelm-rae.de 

8. Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.

Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter http://www.wilhelm-rae.de/impressum von Ihnen abgerufen werden.
 

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