Grobe Fahrlässigkeit: "Argumentation der Versicherer oft zweifelhaft"

Samstag, März 30, 2013 Presseberichte

Christian Becker in der Wirtschaftswoche 14/2013 zur Kürzung der Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit.

In den vergangenen Monaten mehrten sich unverhältnismäßige Leistungskürzungen durch Versicherer, die ihren Versicherungsnehmern grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Rechtsanwalt Christian Becker kritisiert im Interview mit der Wirtschaftswoche die Regulierungspraxis der Versicherer:

„Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 müssen Versicherer mit grober Fahrlässigkeit argumentieren, um Leistungen kürzen oder verweigern zu können. […] Die Argumentation der Versicherer ist oft zweifelhaft. Grobe Fahrlässigkeit ist bei Auswertung des Einzelfalls die Ausnahme. […]“

Quelle: Rubrik Versicherung, Wirtschaftswoche vom 30. März 2013