Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls – Kürzung der Versicherungsleistung auf null nur in besonderen Ausnahmefällen

Freitag, November 18, 2011 Veröffentlichungen

Beitrag von Christian Drave in Versicherungspraxis 11/2011

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der  Versicherer bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer die Leistung vollständig verweigern. Das entschied der BGH mit Urteil vom 22. Juni 2011.

Der Beitrag von Christian Drave zeigt Entscheidungshintergründe und Konsequenzen des Urteils auf.

 

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