Auswirkungen für die Versicherer „weitreichend“

Donnerstag, Oktober 13, 2011 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsjournal zur Entscheidung des BGH über die Unwirksamkeit nicht angepasster Allgemeiner Versicherungsbedingungen.

Hat ein Versicherer seine Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht in der dafür vorgesehenen Frist auf das neue VVG 2008 umgestellt, sind die darin enthaltenen Regelungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, die sich an der abgelösten Regelung des § 6 VVG alte Fassung orientieren, unwirksam, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.10.2011 (Az.: IV ZR 199/10). [...]

Dr. Mark Wilhelm, Partner der Sozietät Wilhelm, hält die Auswirkungen für die Versicherer für „weitreichend“. Wilhelm: „Ob die ersparten Kosten der Versicherer durch Nichtanpassung der Versicherungsbedingungen die möglichen Nachteile aus der klargestellten Rechtslage aufwiegen, bleibt fraglich.“

Den vollständigen Artikel finden Sie in untenstehendem PDF.

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen Versicherungsjournal.de