Christian Becker in Finanztest 01/2014 zum Regulierungsverhalten der Versicherer in Fällen grober Fahrlässigkeit.
Die Gerichte müssen jetzt nicht mehr nur zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterscheiden, sondern auch innerhalb der groben Fahrlässigkeit feine Unterschiede machen: Ist es nur „leichte“ grobe Fahrlässigkeit, mittlere, schwere oder sehr grobe? Die Quotelung handhaben die Richter unterschiedlich. Viele Gerichte gehen zunächst von einer Kürzung um 50 Prozent aus. Im Einzelfall weichen sie dann nach oben oder unten ab, häufig in 10-Prozent-Schritten – je nachdem welche belastenden oder mildernden Umstände die Versicherung oder ihr Kunde vortragen.
„So schematisch darf die Quotelung aber nicht sein, die Gerichte müssen den Einzelfall prüfen und die jeweiligen Umstände bewerten“, kritisiert Rechtsanwalt Christian Becker von der Düsseldorfer Sozietät Wilhelm. „Viele Gerichte und vor allem Versicherer kürzen zu kräftig.“
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