"Viele Versicherer kürzen zu kräftig"

Mittwoch, Dezember 18, 2013 Presseberichte

Christian Becker in Finanztest 01/2014 zum Regulierungsverhalten der Versicherer in Fällen grober Fahrlässigkeit.

Die Gerichte müssen jetzt nicht mehr nur zwischen leichter und grober Fahr­lässig­keit unterscheiden, sondern auch inner­halb der groben Fahr­lässig­keit feine Unterschiede machen: Ist es nur „leichte“ grobe Fahr­lässig­keit, mitt­lere, schwere oder sehr grobe? Die Quotelung hand­haben die Richter unterschiedlich. Viele Gerichte gehen zunächst von einer Kürzung um 50 Prozent aus. Im Einzel­fall weichen sie dann nach oben oder unten ab, häufig in 10-Prozent-Schritten – je nachdem welche belastenden oder mildernden Umstände die Versicherung oder ihr Kunde vortragen.

„So schema­tisch darf die Quotelung aber nicht sein, die Gerichte müssen den Einzel­fall prüfen und die jeweiligen Umstände bewerten“, kritisiert Rechts­anwalt Christian Becker von der Düssel­dorfer Sozietät Wilhelm. „Viele Gerichte und vor allem Versicherer kürzen zu kräftig.“

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