Montag, Januar 6, 2014
Veröffentlichungen
Beitrag von Christian Drave in Versicherungspraxis 01/2014
In der Vergangenheit unterlagen Kautionsrückversicherungen nicht der Versicherungssteuer. Diese Jahrzehnte lang geübte Praxis änderte die Finanzverwaltung – inzwischen bestätigt durch den Bundesfinanzhof. Die geänderte Besteuerungspraxis hat Auswirkungen für die Versicherungswirtschaft und die versicherungsnehmende Industrie.
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