Freitag, Juli 15, 2011
Veröffentlichungen
Beitrag von Dr. Anja Mayer in Versicherungspraxis 7/2011
Versicherer müssen Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung durch eine gesonderte Mitteilung in Textform belehren (§ 19 Absatz 5 VVG).
Die Belehrung von Unternehmen als Versicherungsnehmer muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie gegenüber anderen Versicherungsnehmern, wie der Aufsatz von Dr. Anja Mayer darlegt.
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