Die Verteidigung des steuerlichen Beraters gegen den Vorwurf der Teilnahme an einer durch den Mandanten begangenen Steuerhinterziehung

Sonntag, Januar 5, 2014 Veröffentlichungen

Beitrag von Bernd Guntermann in Die Steuerberatung 1/2014

Die aktuelle Diskussion um das Steuerstrafrecht und die Verfolgung von Steuersündern rückt auch das Verhältnis zwischen Mandant und steuerlichem Berater in den Fokus der Öffentlichkeit. Das Mandat des steuerlichen Beraters ist häufig geprägt von einer Jahre währenden vertrauensvollen Zusammenarbeit. Der Berater kennt die Sorgen des Mandanten, der ihn, gerade wenn es um die Beurteilung kritischer Gestaltungen geht, häufig ins Vertrauen zieht.

Gerät der Mandant in den Verdacht der Steuerhinterziehung, folgt aus dieser Nähe auch für den steuerlichen Berater die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts der Teilnahme an möglichen Straftaten des Mandanten. Darf sich der steuerliche Berater, um diesen gegen ihn persönlich gerichteten Vorwurf zu entkräften, zu Tatsachen äußern, die die steuerlichen Verhältnisse des Mandanten und den Inhalt des Mandats betreffen? Der Beitrag von Bernd Guntermann untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf effektive Strafverteidigung und der gegenüber dem Mandanten bestehenden Verschwiegenheitspflicht.

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PDF icon Zusammenfassung als PDF anzeigen www.Die-Steuerberatung.de Die Steuerberatung 1/2014, S. 38-43