Rücktritt ohne Belehrung – kein Schutz für arglistige Versicherungsnehmer

Montag, Mai 5, 2014 Veröffentlichungen

Beitrag von Christian Becker in Versicherungspraxis 05/2014

Versicherer benötigen zur Einschätzung des zu übernehmenden Risikos und zur Prämienermittlung vor Vertragsschluss Informationen des Versicherungsnehmers. Um diesem Informationsbedürfnis zu entsprechen, regelte der Gesetzgeber die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers in § 19 VVG.

Die Anforderung an eine Sanktion des Versicherungsnehmers wegen der Verletzung der Anzeigepflicht wandten die Gerichte bislang restriktiv an. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weicht die strengen Anforderungen der Gerichte zumindest in seltenen Ausnahmesituationen auf.

 

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