Wegfall der Arbeitnehmerprivilegierung für Prokuristen und Leitende Angestellte durch D&O-Versicherung?

Donnerstag, August 7, 2014 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 08/2014

Die D&O-Versicherung rückt die Frage nach dem Umfang der Haftung von Prokuristen und Leitenden Angestellten wieder in den Fokus der Arbeitsgerichte.

Neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) könnte so ausgelegt werden, dass der Abschluss einer D&O-Versicherung durch das Unternehmen dazu führt, dass Prokuristen und Leitende Angestellte gegenüber dem Unternehmen nicht mehr beschränkt, sondern uneingeschränkt haften.

Eine solche Auslegung könnte den in der Haftpflichtversicherung geltenden Grundsatz, dass die Deckung stets der Haftung folgt, teilweise aufheben.

 

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