Sonntag, August 24, 2014
Veröffentlichungen
Aktuelle Mandanteninformation von Daniel Beindorf und Dr. Axel Thoenneßen
Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 3. April 2014 (Az. B 5 RE 3/14 R), dass Syndikusanwälte der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung unterliegen. Syndikusanwälte können sich nach der Entscheidung des Bundessozialgericht für ihre Tätigkeit als Syndikusanwalt nicht mehr von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen.
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