Vorsicht bei Haftungsbeschränkungen

Dienstag, August 25, 2015 Veröffentlichungen

Kolumne von Lars Winkler auf Versicherungsmonitor.de 

Wer ein Produkt kauft, um es weiterzuverkaufen oder es in ein eigenes Produkt einzubauen, sollte beim Verzicht auf Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer vorsichtig sein. Der Käufer schränkt damit nicht nur seine Gewährleistungsansprüche ein, sondern er gefährdet möglicherweise auch seinen Versicherungsschutz.

Besondere Vorsicht ist bei Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen geboten, die nicht branchenüblich sind oder nach Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart werden.

 

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