Dienstag, Mai 2, 2017
Veröffentlichungen
Beitrag von Dr. Friedrich Isenbart und Cäsar Czeremuga in Versicherungspraxis 05/2017
Kommt es zum Schadenfall, nutzen Versicherungsnehmer und Versicherer zur Schadenregulierung mitunter die Dienste von Versicherungsmaklern. Wer jedoch als Versicherungsmakler im Auftrag eines Versicherers Schäden reguliert, verstößt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Dr. Friedrich Isenbart und Cäsar Czeremuga beleuchten die Konsequenzen des BGH-Urteils für die gängige Praxis der Schadenregulierung durch Versicherungsmakler in der Industrieversicherung.
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