Kein Erstat­tungs­an­spruch für Behand­lung mit Eizell­spende

Montag, Juni 19, 2017 Veröffentlichungen

Beitrag von Cäsar Czemeruga für die Legal Tribune Online

Eizellspenden sind in Deutschland verboten, im Ausland jedoch häufig erlaubt. Ob die Kosten für eine Behandlung mit einer Eizellspende von der privaten Krankenversicherung zu tragen sind, war Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Cäsar Czeremuga erläutert die Hintergünde.

Der Beitrag ist online veröffentlicht auf www.lto.de.

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen www.lto.de