„Was richtig erprobt ist, geht nicht kaputt!“ - Verteidigungsstrategien gegen den Einwand der mangelnden Erprobung

Montag, September 4, 2017 Veröffentlichungen

Beitrag von Cäsar Czeremuga in Versicherungspraxis 09/2017 

Fehlerhafte Produkte verursachen häufig existenzbedrohende Schäden für produzierende Unternehmen. Hersteller versuchen sich deshalb durch Produkthaftpflichtversicherungen abzusichern. Kommt es zum Schadenfall, verweigern Versicherer immer häufiger die Deckung über den Ausschlusstatbestand der nicht ausreichenden Erprobung (sog. „Erprobungsklausel“).

Rechtsanwalt Cäsar Czeremuga erläutert in seinem Beitrag ausgewählte Verteidigungsstrategien für versicherte Unternehmen gegen den Einwand der mangelnden Erprobung.

 

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