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Zuständigkeit zum Abschluss einer D&O-Versicherung zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder
Aufsatz von Ellen Anochin und Tobias Liedtke in Versicherungspraxis 7/2010 In der gängigen Praxis der Aktiengesellschaften schließen die Vorstände die D&O-Versicherungsverträge ab. Dabei ist nicht jedem Unternehmen bewusst, dass die Frage der Zuständigkeit zum Abschluss einer D&O-Versicherung in der Literatur seit längerer Zeit umstritten ist. Vor kurzem äußerte sich auch der Bundesgerichtshof zu dieser Frage. Ob die Vorstände auch weiterhin die D&O-Versicherungsverträge zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder abschließen dürfen, wird in dem vorliegenden Beitrag beleuchtet. 19.07.10 10:23 <- Zurück zu: Aktuelles |

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