Claims-made-Prinzip, Rückwärtsversicherung und Grenzen der Klauselgestaltung bei der D&O-Versicherung

Aufsatz von Prof. Dr. Staudinger in VersicherungsPraxis 7/2009


Prof. Dr. Staudinger befasst sich mit den Anforderungen an das Claims-made Prinzip in der D&O-Versicherung. Er bezieht sich dabei auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des OLG München vom 08. Mai 2009 (25 U 5136/08). Das Gericht hat darin einerseits entschieden, dass das Claims-made-Prinzip als solches einer AGB-rechtlichen Überprüfung unterliegt. In Abgrenzung zur klassischen Definition des Versicherungsfalls in der Haftpflichtversicherung betont die Berufungsinstanz anderseits aber auch, dass die mit dem Claims-made-Prinzip einhergehenden gewichtigen Nachteile für den Versicherungsnehmer bzw. der Versicherten Person einer Kompensation u.a. in Form einer unbegrenzten Rückwärtsversicherung bedürfen.

Versicherern, die nicht die strengen Anforderungen des Gerichts in ihren Bedingungswerken umgesetzt haben, dürften im Schadensfall AGB-rechtliche Konsequenzen drohen.



Praxistipp_Juli_2009__09.06.09__mit_Footer_01.pdf



17.07.09 10:09

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