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Neues VVG: Die Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit
Artikel von Dr. Daniel Kassing in VersicherungsPraxis 5/2009
Nach Abschaffung des Alles-oder-Nichts Prinzips durch die VVG-Reform kommt es im Bereich grob fahrlässigen Handelns des Versicherungsnehmers zu einem Leistungskürzungsrecht des Versicherers. Dr. Daniel Kassing beleuchtet die Kriterien der Quotenbildung bei Einzel- und Mehrfachverstößen. 08.05.09 12:02 <- Zurück zu: Aktuelles |
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