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Neues VVG: Kündbarkeit von Mehrjahresverträgen
Aufsatz von Dr. Carola Olbrich in VersicherungsPraxis 6/2009
In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, wann Mehrjahresverträge, die vor dem Inkrafttreten der VVG-Reform am 1. Januar 2008 bereits liefen, gekündigt werden können. Dr. Carola Olbrich zeigt auf, dass sich die 3-Jahres-Frist für das Sonderkündigungsrecht gemäß § 11 Abs. 4 VVG nach der formellen Vertragsdauer bestimmt. 09.06.09 11:14 <- Zurück zu: Aktuelles |
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