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BGH: Keine AGB-Kontrolle der auf Veranlassung des Maklers in den Versicherungsvertrag einbezogenen Klauseln
Aufsatz von Dr. Stefan Steinkühler und Dr. Daniel Kassing in Versicherungspraxis 11/2009 Nach einer Entscheidung des BGH ist der Versicherer nicht Verwender solcher Allgemeiner Versicherungsbedingungen, die auf Veranlassung des Maklers in den Versicherungsvertrag einbezogen wurden. Die Konsequenzen dieser Entscheidung für Versicherungsnehmer und Makler beleuchten Dr. Stefan Steinkühler und Dr. Daniel Kassing. 10.11.09 08:49 <- Zurück zu: Aktuelles |
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