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Bindungswirkung, insbesondere von Schiedssprüchen und Kartellbescheiden unter Berücksichtigung des neuen VVG
Aufsatz von Dr. Mark Wilhelm und Ellen Anochin in Versicherungspraxis 2/2010 Im Haftpflichtprozess stellt das Gericht den Vorsatz des Versicherungsnehmers fest. Kann sich das im Deckungsprozess ändern oder ist der Versicherer damit von seiner Leistung befreit? Stellt das Gericht die Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers fest, kann der Versicherer im Deckungsprozess doch die vorsätzliche Handlung beweisen? Gelten im Schiedsverfahren gleiche Regelungen wie im staatlichen Verfahren? Und was gilt für Kartellbescheide? Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Bindungswirkung von Urteilen, Schiedssprüchen und Kartellbescheiden zwischen Geschädigter – Versicherungsnehmer - Versicherer. 11.02.10 10:38 <- Zurück zu: Aktuelles |
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