Die zunehmende Bedeutung der Erprobungsklausel in der Schadenabwicklung

Aufsatz von Dr. Stefan Steinkühler in Versicherungspraxis 4/2010


Die Tendenz, dass sich Versicherer bei der Schadenregulierung im Produkthaftpflichtbereich auf den Ausschlusstatbestand der unzureichenden Erprobung berufen, ist erkennbar. Der Ausschlusstatbestand bringt es aufgrund schwer greifbarer Tatbestandsmerkmale mit sich, dass Versicherungsnehmer den Vorwurf der unzureichenden Erprobung nur mühsam entkräften können. Dies gilt umso mehr, wenn das Produkt kein Massenprodukt sondern eine Spezialanfertigung oder gänzlich neu ist.



VP_Praxistipp_April_2010.pdf



19.04.10 10:32

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