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Die Verfahrenssprache im Schiedsgericht ist Verhandlungssache
Aufsatz von Albrecht Birke in Versicherungswirtschaft, Heft 8 Rückversicherungsverträge werden bis auf wenige Ausnahmen auf viele Schultern, d.h. Mit-Rückversicherer aufgeteilt. Dabei gilt die Regel, dass zumindest Teile des Risikos an ausländische Rückversicherer abgegeben werden. Damit ist auch selbstverständlich, dass sich im Streitfall oft Parteien aus unterschiedlichen Sprachgebieten gegenüberstehen. 19.04.10 10:56 <- Zurück zu: Aktuelles |
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