Die Verfahrenssprache im Schiedsgericht ist Verhandlungssache

Aufsatz von Albrecht Birke in Versicherungswirtschaft, Heft 8


Rückversicherungsverträge werden bis auf wenige Ausnahmen auf viele Schultern, d.h. Mit-Rückversicherer aufgeteilt. Dabei gilt die Regel, dass zumindest Teile des Risikos an ausländische Rückversicherer abgegeben werden. Damit ist auch selbstverständlich, dass sich im Streitfall oft Parteien aus unterschiedlichen Sprachgebieten gegenüberstehen.



Artikel_zur_Verfahrenssprache.pdf



19.04.10 10:56

<- Zurück zu: Aktuelles
Die Sozietät
Anwälte/Berater
Expertise
Karriere
Kontakt
Aktuelles

Impressum  © 2007 Wilhelm RAE - Partnerschaft von Rechtsanwälten