Magdalena Möhlenkamp
„Wer ein Unternehmen führt, für den muss Compliance mehr als ein Modewort sein. Ich helfe Ihnen dabei, den Begriff mit Leben zu füllen.“
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Profil
Magdalena Möhlenkamp berät Unternehmen und Entscheidungsträger zu Fragen des Gesellschafts- und Haftungsrechts.
Einen Schwerpunkt ihrer Beratung legt sie auf das Risikomanagement sowie die Gestaltung von Compliance-Systemen. So berät Sie Entscheidungsträger zur Minimierung von Haftungsrisiken, beispielsweise im Rahmen von Transaktionen und Investments oder in Krisensituationen des Unternehmens.
Magdalena studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie absolvierte eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) in Englisch. Während ihrer Referendarzeit arbeitete sie in einer führenden Wirtschaftskanzlei zum Schaden- und Haftungsrecht in New York City. Sie hält den Titel „Zertifizierter Compliance Officer“ und ist Mitglied im Aufsichtsrat der Bonn Conference Center Management GmbH.
Mandate
- Vertretung eines Konzerns in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Geschäftsführer einer malaysischen Tochtergesellschaft
- Beratung mehrerer Unternehmen zur Übertragung von Geschäftsanteilen
- Gerichtliche Vertretung eines Automobilzulieferers in streitigen Auseinandersetzungen mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern
- Beratung eines Chemiekonzerns zu Fragen der Gewinnabführung
- Beratung eines internationalen Versicherungsunternehmens zum EU-weiten Versicherungsvertrieb
- Beratung eines Finanzdienstleisters zu einem Lebensversicherungsportfolio
Beratungsleistungen
Gesellschaftsrecht
- Beratung von Unternehmen und Entscheidungsträgern zu gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen sowie Private Equity-Beteiligungen
- Restrukturierung und Sanierung
Compliance
- Analyse und Optimierung von Prozessen und Organisationsstrukturen
- Entwurf von Compliance-Systemen und Beratung bei der Umsetzung
- Aufsichtsrechtliche Beratung
Haftung
- Beratung von Managern und Aufsichtsräten zu persönlichen und unternehmerischen Haftungspotenzialen
- Beratung von Entscheidungsträgern bei (drohender) Inanspruchnahme auf Schadenersatz
- Durchsetzung von Deckungsansprüchen auf Unternehmensseite