Mittwoch, September 5, 2012
Veröffentlichungen
Aufsatz von Dr. Fabian Herder in Versicherungspraxis 09/2012
Mit Neufassung des VVG legte der Gesetzgeber fest, dass Haftpflichtversicherer die Abtretung eines Freistellungsanspruchs an Dritte nicht durch Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ausschließen können.
Insbesondere im Bereich der D&O-Versicherung wird seither kontrovers diskutiert, ob Manager im Innenhaftungsfall nach neuer Rechtslage den Freistellungsanspruch aus der D&O-Versicherung an die geschädigte Gesellschaft abtreten können. Der Beitrag von Dr. Fabian Herdter nimmt zu dieser Frage Stellung.
Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen