Abwehrkosten – Anrechnung auf die Versicherungssumme?

Montag, Dezember 15, 2014 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Mark Wilhelm und Dr. Anja Mayer in Schadenpraxis 04/2014

In Haftpflichtfällen erreichen geltend gemachte Schadenersatzforderungen zunehmend höhere Beträge. Mit der Höhe der Schadenersatzforderungen steigen auch die Kosten der Anspruchsabwehr.

Verliert der Versicherungsnehmer einen auf Veranlassung des Versicherers geführten Rechtsstreit, können die Abwehrkosten allein oder zusammen mit der begründeten Schadenersatzforderung die Versicherungssumme übersteigen. Fraglich ist dann, wer den die Versicherungssumme überschießenden Teil zu tragen hat. Mit dieser Frage beschäftigt sich der vorliegende Beitrag von Dr. Mark Wilhelm und Dr. Anja Mayer.

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen Peritos Schadenmanagement