Mittwoch, September 2, 2015
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Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 09/2015
Mit der steigenden Zahl von Inanspruchnahmen von Organmitgliedern rücken die Möglichkeiten der Beschränkung von Haftungsrisiken durch Anstellungsverträge in den Fokus.
Eine Möglichkeit besteht darin, Verschaffungsklauseln in Anstellungsverträgen so zu gestalten, dass im Haftungsfall, z.B. bei einer Inanspruchnahme durch das eigene Unternehmen, zumindest wirksamer Versicherungsschutz im Rahmen der Unternehmens-D&O-Versicherung besteht.
Dr. Fabian Herdter beleuchtet die Optionen zur Ausgestaltung von Verschaffungsklauseln.
