Donnerstag, Februar 10, 2011
Veröffentlichungen
Beitrag von Dr. Friedrich Isenbart und Maximilian Hofmann in Versicherungspraxis 2/2011
Das Restrukturierungsgesetz soll Lehren aus der Finanzmarktkrise ziehen. Einem aus Sicht des Gesetzgebers mangelnden Gefühl persönlicher Verantwortlichkeit mancher Manager soll durch eine Verlängerung der Verjährungsfristen für die Haftung von Organen bei börsennotierten Aktiengesellschaften entgegengewirkt werden.
Der folgende Artikel stellt die Verlängerung der Verjährungsfrist bei aktienrechtlicher Organhaftung sowie die Folgen für bestehende D&O-Versicherungsverträge dar.
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