BaFin: Strengere Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation in Beratung und Compliance

Dienstag, Januar 3, 2012 Veröffentlichungen

Mandanteninformation zu aktuellen Folgen des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes von Dr. Friedrich Isenbart

Mit der Einführung des §34d WpHG und der Mitarbeiteranzeigeverordnung intensiviert die BaFin die Kontrolle des Personals von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. In den Fokus geraten mit der Neuregelung insbesondere die Sachkunde und die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter in Compliance und Beratung.

Auf die Unternehmen kommen weitreichende Anzeigepflichten zu. Erfüllen einzelne Mitarbeiter die Anforderungen nicht, droht die Aufsicht mit Sanktionen.

 

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