Dienstag, Dezember 13, 2011
Veröffentlichungen
Aufsatz von Christian Becker in Versicherungspraxis 12/2011
In einem Fremdversicherungsvertrag ist neben dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zusätzlich noch mindestens eine weitere Person oder Unternehmen, der Versicherte, in den Versicherungsvertrag einbezogen.
Die rechtlichen Auswirkungen, die mit dem Fremdversicherungsvertrag einhergehen, sind oftmals weder dem Versicherungsnehmer noch dem Versicherten im Detail bekannt. Insbesondere Versicherte erwarten häufig zu Unrecht, Nutznießer der Versicherungsleistung zu werden.
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