Donnerstag, Oktober 14, 2021
Veröffentlichungen
Beitrag von Petra Ruf in der Versicherungspraxis 10/2021
Der Deckungsschutz der Warenkreditversicherung umfasst regelmäßig nur unbestrittene Forderungen. Problematisch ist, dass bestrittene Forderungen selbst dann ein Risiko für den Versicherungsschutz darstellen können, wenn der Versicherungsnehmer die Forderung letztlich erfolgreich gerichtlich durchsetzt, wie Petra Ruf in ihrem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) erläutert.
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