Bestrittene Forderungen und deren (Wieder-)Einschluss unter den Deckungsschutz der Warenkreditversicherung

Donnerstag, Oktober 14, 2021 Veröffentlichungen

Beitrag von Petra Ruf in der Versicherungspraxis 10/2021  

Der Deckungsschutz der Warenkreditversicherung umfasst regelmäßig nur unbestrittene Forderungen. Problematisch ist, dass bestrittene Forderungen selbst dann ein Risiko für den Versicherungsschutz darstellen können, wenn der Versicherungsnehmer die Forderung letztlich erfolgreich gerichtlich durchsetzt, wie Petra Ruf in ihrem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) erläutert.

 

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