Mittwoch, Oktober 10, 2018
Veröffentlichungen
Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen
Beitrag von Lars Winkler in Versicherungspraxis 10/2018
Unternehmen gestalten ihre Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung mitunter diskriminierend. Grundsätzlich kann eine Diskriminierung zulässig sein, wenn sie verhältnis- und zweckmäßig sowie angemessen ist. Kann das Unternehmen dies nicht darlegen, ist die Regelung unwirksam, warnt Lars Winkler in seinem Beitrag.
