Betriebliche Altersversorgung und das AGG

Mittwoch, Oktober 10, 2018 Veröffentlichungen

Beitrag von Lars Winkler in Versicherungspraxis 10/2018  

Unternehmen gestalten ihre Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung mitunter diskriminierend. Grundsätzlich kann eine Diskriminierung zulässig sein, wenn sie verhältnis- und zweckmäßig sowie angemessen ist. Kann das Unternehmen dies nicht darlegen, ist die Regelung unwirksam, warnt Lars Winkler in seinem Beitrag.

 

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