Betriebshaftpflicht: Deckung auch bei vorsätzlich strafbarer Handlung

Dienstag, Juni 14, 2022 Veröffentlichungen

Kolumne von Malte Krohn und Jem Schyma im FOCUS Money Versicherungsprofi  

Untypische Tätigkeiten und sogar strafbare Handlungen könnenmvon der Betriebs­haftpflicht gedeckt sein, hat das OLG Jena geurteilt. Unkonkrete Risikoausschlüsse sind eng auszulegen. Über das Urteil berichten unsere beiden FOCUS-Kolumnisten Malte Krohn und Jem Schyma in ihrem aktuellen Beitrag, online nachzulesen unter www.versicherungsprofi.online  

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen FOCUS Money Versicherungsprofi