Mittwoch, Juni 8, 2016
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Beitrag von Dr. Mark Wilhelm und Lars Winkler in Versicherungspraxis 06/2016
Der Bundesgerichtshof hat mit zwei richtungweisenden Entscheidungen klargestellt: Es ist zulässig, dass der in Anspruch genommene Manager den Freistellungsanspruch gegen einen D&O-Versicherer an das geschädigte Unternehmen abtritt und das Unternehmen dann den D&O-Versicherer direkt auf Zahlung in Anspruch nimmt.
Dr. Mark Wilhelm und Lars Winkler erläutern Hintergründe und Konsequenzen der Entscheidungen.
