BGH: „Ernstlichkeit“ ist keine Voraussetzung für den Versicherungsfall in der D&O

Mittwoch, Juni 8, 2016 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Mark Wilhelm und Lars Winkler in Versicherungspraxis 06/2016 

Der Bundesgerichtshof hat mit zwei richtungweisenden Entscheidungen klargestellt: Es ist zulässig, dass der in Anspruch genommene Manager den Freistellungsanspruch gegen einen D&O-Versicherer an das geschädigte Unternehmen abtritt und das Unternehmen dann den D&O-Versicherer direkt auf Zahlung in Anspruch nimmt.

Dr. Mark Wilhelm und Lars Winkler erläutern Hintergründe und Konsequenzen der Entscheidungen.

 

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