"BGH hat Strategie der Versicherer einen Riegel vorgeschoben"

Dienstag, Juni 28, 2016 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Handelsblatt zu den BGH-Entscheidungen zur Abtretung und Ernstlichkeit in der D&O-Versicherung.

"[...] Erstritten hat die BGH-Urteile die Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm. [...] Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab dem Versicherer im Jahr 2008 zunächst recht. Seither habe bei D&O-Versicherungen erhebliche Rechtsunsicherheit geherrscht, sagt Rechtsanwalt Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm. Denn eine Klage gegen den eigenen Chef mache es fast unmöglich, mit dem Manager zusammenzuarbeiten. Nicht alle Firmen wollen jedoch einen langjährigen Manager wegen eines Fehlers feuern.

'Ich kenne Fälle, in denen das Unternehmen die Versicherung nicht in Anspruch genommen hat, um den Manager nicht verklagen zu müssen', sagt Wilhelm. Das Prinzip der D&O-Versicherung werde so ad absurdum geführt. 'Die Versicherer werben damit, dass Manager ruhig schlafen können und sagen dann im Schadensfall: Denkste!', kritisiert Wilhelm. 'Das war für die Versicherer eine wirtschaftlich erfolgreiche Strategie. Doch da hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.' [...]"

Der vollständige Artikel erschien am 28. Juni 2016 im Handelsblatt (S. 17) und ist kostenpflichtig online abrufbar.

 

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