Dienstag, September 21, 2021
Veröffentlichungen
Beitrag von Dr. Ann-Kathrin Graewer in der Versicherungspraxis 09/21
Ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs lässt Versicherungsnehmer aufhorchen: Versicherer sind nach Art. 15 DSGVO verpflichtet, dem Versicherungsnehmer umfassende Auskünfte über sämtliche, auf seine Person bezogene Daten zu erteilen.
In ihrem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) erläutert Dr. Ann-Kathrin Graewer die Entscheidung des BGH und erörtert deren Auswirkungen für Versicherungsnehmer in der Industrieversicherung.
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