Montag, April 8, 2013
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Aufsatz von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 04/2013
Unternehmen setzen zur Behebung von Schäden häufig eigene Arbeitnehmer ein oder verwenden eigene Betriebsmittel. Die dafür entstehenden Kosten können versicherungsnehmende Unternehmen von ihrem Industriesachversicherer ersetzt bekommen.
Die Darlegung des entstandenen Schadens gestaltet sich in solchen Fällen allerdings schwieriger, als wenn ein Drittunternehmen den Schaden beseitigt und dafür eine Rechnung stellt. Dr. Fabian Herdter beleuchtet die zu beachtenden Aspekte.
