Der gern übersehen Paragraf 1a VVG

Montag, August 2, 2021 Veröffentlichungen

Gastbeitrag von Dr. Fabian Herdter für den Versicherungsmonitor  

Seit 2018 sind Versicherer über Paragraf 1a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesetzlich verpflichtet, stets ehrlich, redlich, professionell und im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers zu handeln. Das ist in der Praxis weniger selbstverständlich, als es erscheinen mag – wie der aktuelle Streit um Betriebsschließungspolicen zeigt.

Künftig könnten Versicherungsnehmer auf Grundlage dieser Norm in Verbindung mit dem Schadenersatzrecht oder Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches möglicherweise Schadensersatz vom Versicherer verlangen, schreibt Dr. Fabian Herdter in seiner neuen Kolumne aus der Reihe "Legal Eye" des Versicherungsmonitors.

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Herbert Frommes Versicherungsmonitor vom 2. August 2021