Der Übergang der Betriebshaftpflichtversicherung nach § 102 Absatz 2 VVG

Freitag, Mai 4, 2012 Veröffentlichungen

Aufsatz von Christian Drave und Dr. Friedrich Isenbart in Versicherungspraxis 5/2012

Betriebliche Haftpflichtrisiken versichern Unternehmen über Betriebshaftpflichtversicherungen. Versicherungsnehmer in der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Unternehmensinhaber. Ihn trifft das Haftpflichtrisiko.

Veräußert der Betriebsinhaber sein Unternehmen an einen Dritten oder wird ein Dritter aus einem anderen Grund Betriebsinhaber, hat dies Konsequenzen für die Betriebshaft-pflichtversicherung, wie er Aufsatz von Christian Drave darstellt.

 

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