Freitag, Dezember 9, 2016
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Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 12/2016
Tritt in der Vertrauensschadenversicherung der Versicherungsfall ein, wenden Versicherer häufig den Wiederholungstäterausschluss ein. Der Schadenfall sei demnach durch einen vertrauensünwürdigen Repräsentanten herbeigeführt worden, der aufgrund seines Verhaltens in der Vergangenheit ein Wiederholungstäter sei.
Als Konsequenz sollen durch diese Vertrauensperson (=Wiederholungstäter) verursachte Vertrauensschäden vom Deckungsschutz der Vertrauensschadenversicherung ausgeschlossen sein. Dr. Fabian Herdter beleuchtet den Wiederholungstäterausschluss kritisch.
