"Die Argumentation des Gerichts halten wir für diskussionswürdig"

Dienstag, August 28, 2018 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem INDat Report 06/2018  zum Urteil des OLG Düsseldorf über die Erstattungsfähigkeit von Ansprüchen aus § 64 GmbHG unter der D&O-Versicherung.

"[...] 'Das Urteil des OLG Düsseldorf schafft zunächst keine neue Situation', sagt RA Dr. Mark Wilhelm, dessen Düsseldorfer Kanzlei auf Versicherung und Haftung spezialisiert ist. 'Eine Deckung von Ansprüchen auf Grundlage des § 64 GmbHG haben D&O-Versicherer auch bislang schon regelmäßig mit Verweis auf zuvor ergangene Rechtsprechung diskutiert bzw. infrage gestellt. Die Argumentation des Gerichts halten wir aber für diskussionswürdig und hoffen deshalb auf eine höchstrichterliche Klärung der aufgeworfenen Fragen.'

In der Praxis habe der Markt die Rechtsprechung bereits überholt, so Wilhelm. 'Da die Problematik seit Jahren bekannt ist, schließen viele neuere D&O-Bedingungen Inanspruchnahmen aus § 64 GmbHG ausdrücklich mit ein.'

Für einige versicherte Manager mit alten Policen bestehe aber weiterhin eine Deckungslücke – übrigens gerade auch zum Nachteil von Insolvenzverwaltern und Gläubigern, die in jeder Police explizit ebenfalls Nutzen aus der D&O-Versicherung ziehen könnten. Die Inanspruchnahme von Managern während eines Insolvenzverfahrens sei ein seit geraumer Zeit versichertes Risiko."

Der vollständige Bericht erschien in der Ausgabe des INDat Reports vom 29. August 2018.

 

 

INDat Report