Donnerstag, Juli 12, 2018
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Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 07/2018
Als Zusatzbaustein zur D&O-Versicherung bieten zahlreiche Versicherer heute eine Eigenschadendeckung für das Unternehmen an. Zu den rechtlichen Prinzipien der Haftpflichtversicherung, in die sie eingebettet sind, stehen diese Vollkasko-Versicherungen gegen Vermögensschäden jedoch im Widerspruch.
Dr. Fabian Herdter beleuchtet Konsequenzen für versicherungsnehmende Unternehmen und versicherte Organmitglieder.
